Die Pensionskasse ist Steuerbefreit

Liebe Mitglieder,

anbei möchten wir Euch eine kurze Information über die Pensionskasse für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der deutschen Rundfunkanstalten (Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit) geben.

1. Was ist die Pensionskasse

Die Pensionskasse bietet die Möglichkeit einer Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der deutschen Rundfunkanstalten. Sie wurde 1971 von ARD, ZDF und der Rundfunkfernsehunion im DGB, später IG Medien, gegründet.

Sie führt mehr als 11300 Mitglieder und hat über 690 Millionen EUR angespart.

2. Wie kann ich Mitglied werden

Es besteht die Möglichkeit Mitglied der Pensionskasse zu werden, wenn man entweder freier Mitarbeiter für Rundfunkanstalten, deren Tochtergesellschaften oder für Produktions-Gesellschaften, sei es als freier Mitarbeiter oder im Rahmen befristeter Verträge tätig ist. Voraussetzung ist, das 18. Lebensjahr erreicht, aber das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet zu haben. Im Fall Ihrer Mitgliedschaft zahlt die Produktionsgesellschaft, die Anstaltsmitglied der Pensionskasse ist, einen Beitrag von 7 % zu den an Sie gezahlten Honoraren. Weiterhin zahlen Sie selbst 7 % aller Honorareinkünfte in die Pensionskasse. Dieser Beitrag kann auf Antrag auf 4 % ermäßigt werden.

3. Allgemeine Steuerliche Vorteile der Zahlungen

  1. Sofern die Versorgungszusage vor dem 0.01.2005 geleistet wurde sind die Beiträge in die Pensionskasse in Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuerfrei. § 3 Nr. 63 EStG
  2. Möglichkeit des als Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. B EStG

4. Nachzahlungen für 2007

Ihr habt jeweils die Möglichkeit unter folgende Bedingungen eine zusätzliche Zahlung für das Kalenderjahr 2007.

Achtung diese Möglichkeit besteht bis zum 25.01.2007 laut Auskunft der Pensionskasse

Sofern die während der gesamten Versicherungszeit entrichteten Anstaltsbeiträge mindestens 7 % der Gesamtbeiträge, die für Euch (also Beiträge die sowohl von Euch als auch von den Produktionsunternehmen) abgeführt worden sind,  erreichen, können freiwillige Beiträge von 14 % der zweifachen Bemessungsgrenze in der gesetzlichen Rechversicherung für das vergangene Jahr eingezahlt werden. Der Höchstbeitrag liegt bei 17.640,00 EURO

Euren individuellen jeweiligen Nachzahlungsbetrag könnt ihr bei der Pensionskasse unter folgender Telefonnummer und Nennung eurer Mitgliedsnummer erfragt werden.

Pensionskasse für freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der deutschen Rundfunkanstalten
Bertramstrasse 8
60320 Frankfurt am Main

Tel: +49 69 1553126
Fax: +49 69 155 2853

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www.pensionskasse-rundfunk.de

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