Der Angriff auf die Künstlersozialkasse KSK ist abgewehrt – vorerst!

Nach heftigen Protesten – auch des BFFS – verwarf der Deutsche Bundesrat heute mit großer Mehrheit die Empfehlung seines Wirtschaftsauschusses, die Künstlersozialversicherung abzuschaffen.

In einem Entwurf des 3. Mittelstandsentlastungsgesetzes hatten im Wirtschaftsausschuss des Bundesrats sieben Bundesländer zwecks „Bürokratieabbau“ nahegelegt, „dass die Künstlersozialversicherung abgeschafft oder zumindest unternehmerfreundlich reformiert wird“. Hinter dieser Initiative steckt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), denn seit der Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes im Jahr 2007 sorgt die Deutsche Rentenversicherung für eine flächendeckende systematische und höchst effektive Kontrolle der abgabepflichtigen Unternehmen. Die Folgen sind zweierlei:

1.    Die Künstlersozialversicherung steht jetzt auf solideren finanziellen Beinen. Darum konnten die Abgabesätze von 5,8% im Jahr 2005 auf 4,4% im Jahr 2009 gesenkt werden – zur Freude der abgabepflichtigen Unternehmen, die schon bisher gesetzestreu gezahlt hatten.

2.    Aber viele abgabepflichtige Unternehmen, die sich bis dato illegal vor den Abgaben gedrückt hatten, müssen nun Beiträge zahlen bzw. die der vergangenen Jahre nachzahlen – das tut natürlich weh, so weh, dass der DIHK am liebsten die ganze Künstlersozialversicherung beseitigt sehen will.

In diesem Sinne moniert Achim Dercks, stellvertretender DIHK-Hauptgeschäftsführer: „Diese Schwierigkeiten, die sich durch die verstärkte Prüfung der Abgabepflicht ergeben, machen eindrücklich die Webfehler der Künstlersozialversicherung deutlich. Sie ist insgesamt unsystematisch und bürokratisch. Sinnvoll wäre es daher – jenseits der Lösung der aktuellen Probleme – diese Sonderform einer Sozialversicherung mittelfristig nicht weiter fortzuführen.“

Natürlich, wenn gezahlt werden muss, ist der Vorwurf „bürokratisch“ genauso naheliegend wie vorgeschoben. Das muss man nicht wirklich ernst nehmen. Aber was ist mit „unsystematisch“ gemeint?

In einem Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird der DIHK deutlicher: „Die Wirtschaft hat generell seit langem ordnungspolitische Bedenken bezüglich der Konstruktion der Künstlersozialversicherung (KSV). Die Sonderbehandlung und Bevorzugung einer bestimmten Gruppe von Selbständigen gegenüber denjenigen Selbständigen, die ihre Sozialversicherungsbeiträge alleine aufbringen müssen, ist nicht zu begründen.“

Dieser Vorwurf zielt tiefer. Denn von seiner geschichtlichen Entwicklung her ist unser Sozialversicherungssystem ein gesetzlicher sozialer Schutz für abhängig Beschäftigte – nicht für Selbständige. Insofern wäre die Künstlersozialkasse „unsystematisch“. Selbständige – davon ging der Gesetzgeber früher aus – könnten und sollten selbständig für ihren sozialen Schutz sorgen.

Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung für selbständige Landwirte und die Künstlersozialversicherung für selbständige Künstler und Publizisten sind erste Konsequenzen aus der wachsenden Erkenntnis, dass heutzutage manche Selbständige mitunter völlig überfordert sind, für ihren sozialen Schutz allein aufzukommen. Wer von unseren selbständigen Künstlerkollegen heißt schon Grundig oder Krupp? Darum bilden diese Sozialversicherungen für Selbständige eine notwendige und logische Weiterentwicklung unseres Sozialsystems. Aber sie sind vereinzelte Ausnahmen, sie sind jung und leider immer noch gefährdet, irgendeiner kurzsichtigen Tagespolitik geopfert zu werden. Von einer Bürgerversicherung, die endgültig alle – Selbständige und abhängige Beschäftigte – in die Pflicht und in Schutz nähme, sind wir noch weit entfernt.

So begrüßenswert der einhellige Protest der Kulturschaffenden, der Gewerkschaften, des Bundesarbeitsministers Olaf Scholz, des Kulturstaatsministers Bernd Neumann und heute die Weigerung einer großen Mehrheit der Ministerpräsidenten ist, die Künstlersozialversicherung abzuschaffen, die Bedrohung bleibt bestehen, solange gesetzliche Sozialversicherungen für Selbständige Ausnahmen im System darstellen.

Darum müssen wir Schauspieler auf der Hut bleiben! Wir dürfen einerseits nicht zulassen, uns fälschlich in die Scheinselbständigkeit abdrängen zu lassen. Wir müssen andererseits weiterhin alle Angriffe gegen die Künstlersozialversicherung zuungunsten unserer selbständigen Künstlerkollegen abwehren.

Und wir lassen nicht locker, auf lange Sicht für eine mutige Anpassung unseres Sozialversicherungssystems zu kämpfen. Wir brauchen ein schlüssiges System, das der heutigen Arbeitswelt gerecht wird und auch die Menschen angemessen schützt, die – wie wir Schauspieler – ständig zwischen selbständigen und befristet beschäftigten Tätigkeiten hin und her switchen.

Das wäre nebenbei ein entscheidender Beitrag zum Bürokratieabbau – auch für uns Schauspieler.

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