Durchbruch bei unseren Verhandlungen zur Verbesserung des ALG 1 Bezuges

Die beharrlichen Bemühungen des BFFS für eine verbesserte Chance auf Arbeitslosengeld 1 im Fall der Beschäftigungslosigkeit haben sich gelohnt:

Nachdem das Bundeskulturministerium schon Vorschläge gemacht hat, wird nun auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen eigenen Gesetzesentwurf vorlegen und zwar

· nicht für alle Beschäftigten,

· auch nicht gesondert nur für Künstler und Kulturschaffende,

· sondern allgemein für kurz befristet Beschäftigte.

Das ist der richtige Weg. Das hat der BFFS immer gefordert.

Es schien, als sei zum Ende dieser Legislaturperiode unsere Forderung aufgrund des anstehenden Bundestagswahlkampf nicht mehr durchsetzbar.

Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales sah die Notwendigkeit einer entsprechenden Gesetzesnovellierung nicht und schlug zunächst nur die nicht ausreichende Rückkehr zur alten Rahmenfrist für alle Beschäftigten vor. Das hätte uns weder geholfen, noch war diese Scheinlösung in der Koalition konsensfähig.

Der BFFS wollte nie ein Sondergesetz, das Künstler bevorzugt, aber als permanent kurz befristet beschäftigte Film- und Fernsehschauspieler werden wir vom Gesetz benachteiligt und brauchen einen Ausgleich. Das zumindest hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun auch eingesehen.

Wie geht es nun weiter?

Erst wenn der neue Gesetzentwurf am 7. April dem BFFS durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seinen Einzelheiten vorgestellt wird, können wir uns ein abschließendes Urteil erlauben und gegebenenfalls notwendige Korrekturen vorschlagen und fordern.

Hierüber werden wir Euch/Sie auf dem Laufenden halten.

Der Vorstand

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