Pressemitteilung: Schauspieler auf dem Weg aus der sozialen Benachteiligung

Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf
Berlin, 20.05.2009

Die Initiative und die langen, intensiven Gespräche des Bundesverbands der Film- und Fernsehschauspieler e.V. (BFFS) mit den politisch Verantwortlichen haben sich ausgezahlt: Das Bundeskabinett hat heute einen Entwurf zum 9. SGB III Änderungsgesetz verabschiedet. Mit dem Gesetzentwurf soll die soziale Benachteiligung von Schauspielern und anderen überwiegend kurz befristet Beschäftigten bei Arbeitslosigkeit beseitigt werden. Der BFFS ist zuversichtlich und hofft, dass notwendige Korrekturen an dem Vorschlag nun in der anstehenden parlamentarischen Debatte vorgenommen werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass kurz befristet Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 geltend machen können. Dazu müssen sie innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren 6 Monate Anwartschaftszeit nachweisen. Die jeweilige Höchstdauer der Kurzarbeitszeiten ist auf 6 Wochen begrenzt. Die Obergrenze für den jährlichen Verdienst liegt bei 30.240 Euro.

„Positiv ist vor allem, dass mit dem Gesetzentwurf nicht nur für uns Schauspieler, sondern für alle kurz befristet Beschäftigten eine Lösung geschaffen wird”, beurteilt Heinrich Schafmeister, Vorstand und Sozialexperte des BFFS, den Vorschlag. „Durch die Festlegung der maximalen Kurzarbeitszeit auf 6 Wochen kann jedoch nur ein geringer Teil der bei Film und Fernsehen Beschäftigten Ansprüche geltend machen. Wir haben die zuständigen Ministerien in den vergangenen Monaten immer wieder darauf hingewiesen: Der Personenkreis wäre passender umrissen, wenn alle, die überwiegend bis zu sechs Monate befristet beschäftigt sind, einbezogen würden”, so der Schauspieler weiter.

Der BFFS begrüßt daher die anstehende Debatte im Bundestag: „Parlamentarier aller Fraktionen haben uns in den vergangenen Monaten signalisiert, dass sie sich gegen die soziale Benachteiligung engagieren wollen. Wir gehen daher davon aus, dass nötige Änderungen auch noch durch den Bundestag vorgenommen werden”, erläutert Heinrich Schafmeister. Eine Überprüfung der Wirksamkeit des Gesetzes ist in drei Jahren vorgesehen. „Notwendige Korrekturen werden spätestens dann offensichtlich,” so der Schauspieler.

Der BFFS – Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler e.V.

Der BFFS vertritt die Interessen der Film- und Fernsehschauspieler in Deutschland. Seit seiner Gründung im April 2006 stellt der Bundesverband mit rund 1.100 Mitgliedern heute den größten Interessenverband der nationalen Film- und Fernsehindustrie.

Hauptanliegen ist eine erfolgreiche und im internationalen Kontext konkurrenzfähige Film- und Fernsehindustrie mit transparenten und fairen Regeln für alle Beteiligten. In dem Bewusstsein, dass Schauspieler Rückrat und Gesicht einer wichtigen Branche mit hohem Zukunftspotential sind, pflegt der Bundesverband eine enge Vernetzung mit Politik, Sendern, Produzenten und anderen Filmverbänden.

Zu den Zielen des BFFS zählen die Schaffung fairer Arbeitsbedingungen und verlässlicher sozialer Standards, sowie die Förderung, Ermöglichung und der Schutz künstlerischer Qualität in Ausbildung und Produktion.

Weitere Informationen:

orange:blue Public Relations GmbH
Christian Wehry
Torstr. 218
10115 Berlin
Tel.: 030/284878-0
Fax: 030/284878-20
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