Kurzmitteilung zur Rechteübertragung an die GVL

Liebe Mitglieder,

in den letzten Tagen erreichte uns eine Fülle von Anrufen und Nachfragen zum neuen Wahrnehmungsvertrag der GVL, insbesondere zum Beiblatt Rechteübertragung an die GVL.

Dieses Beiblatt kam leider ohne jegliche Erläuterung seitens der GVL und hat zu erheblicher Verwirrung geführt:

Was ist, wenn ich einen Vertrag mit der französischen ADAMI habe?
Was ist, wenn ich keinen Vertrag mit der ADAMI habe, aber regelmäßig Zahlungen bekomme?
Was ist mit der Nachfolgegesellschaft der italienischen IMAIE, der Nuovo IMAIE, die wieder angefangen hat, Geld auszuschütten?
Was mache ich, wenn ich Verträge mit weiteren ausländischen Verwertungsgesellschaften habe?
Fragen über Fragen.

Wir haben versucht, etwas Licht in den Dschungel zu bringen und würden Euch zu folgender Vorgehensweise raten:

  • Wenn Ihr bereits einen Wahrnehmungsvertrag mit einer ausländischen Verwertungsgesellschaft geschlossen habt, solltet Ihr die Rechte für dieses Land von der weltweiten Rechtewahrnehmung ausschließen.
  • Wenn Ihr keinen Vertrag mit einer ausländischen Verwertungsgesellschaft abgeschlossen habt, aber trotzdem Zahlungen ohne Vertragsverhältnis, wie z.B. von der ADAMI erhaltet, gibt es zwei Möglichkeiten:a) Entweder, Ihr schließt auch hier die Rechte für dieses Land auf der Liste aus und erhaltet weiter die Zahlungen oder

    b) Ihr schließt diese Rechte nicht aus, sondern übertragt sie der GVL. Auch in diesem Fall erhaltet Ihr weiterhin Eure Zahlungen von der ausländischen Verwertungsgesellschaft, z.B. der ADAMI. Sobald aber die GVL mit diesen Verwertungsgesellschaften einen funktionierenden sog. Gegenseitigkeitsvertrag geschlossen hat, würde die GVL diese Gelder als Inkassostelle für Euch einziehen und 1:1 weiterleiten. Aber erst dann, bis dahin würde alles weiter laufen wie bisher.

  • Ihr habt bereits die Rechteübertragung an die GVL abgeschickt und der GVL die weltweiten Rechte übertragen, obwohl Ihr bereits andere Verträge mit ausländischen Verwertungsgesellschaften abgeschlossen habt. Keine Sorge, Ihr bekommt dadurch keine Probleme. Sobald zwischen diesen anderen Verwertungsgesellschaften und der GVL Gegenseitigkeitsverträge abgeschlossen werden, wird die GVL auf Euch zukommen. Dann müsst Ihr Euch allerdings entscheiden, ob Ihr bei der ausländischen Verwertungsgesellschaft bleiben wollt oder die GVL ermächtigt, die Gelder als „Inkassostelle“ für Euch einzuziehen.
  • Wenn die vorherigen Punkte auf Euch nicht zutreffen, und Ihr derzeit nicht vorhabt, Verträge mit anderen Verwertungsgesellschaften abzuschließen, könnt Ihr der GVL die weltweiten Rechte übertragen. Das war auch nach dem alten Vertrag schon so, wurde nur nicht mit einer detaillierten Liste wie jetzt dargestellt.

Zur Situation, in wieweit der Künstler einen Anspruch auf die tatsächliche Verfolgung seiner weltweiten Ansprüche (auch finanziell) geltend macht, ist Folgendes zu sagen:

  • Die Rechte sind von Land zu Land ausgesprochen unterschiedlich, da es bisher keinen internationalen Vertrag für den AV-Bereich gibt. Viele Länder haben überhaupt keine vergleichbaren Urheberrechtsgesetze/Leistungsschutzrechte/Zweitverwertungsrechte.
    Hier wird international an einer Vergleichbarkeit und Transparenz gearbeitet.
  • Grundsätzlich werden Vergütungen aus dem Ausland auf Basis der Verteilungen der Schwestergesellschaften eingezogen. Vergütungen z. B. aus England von der dortigen BECS oder der französischen ADAMI werden nach deren System ermittelt (nicht nach dem Modell der GVL) und im Falle von funktionierenden Gegenseitigkeitsverträgen dann weitergeleitet. Konkrete Sendedaten sind hierfür in Artsys also nicht erforderlich.
  • Durch die Umstellung der GVL auf ein nutzungsbezogenes Verteilungssystems kann die GVL nun Gegenseitigkeitsverträge mit anderen Schwestergesellschaften abschließen. Damit nicht nur Geld ins Ausland abfließt, sondern umgekehrt auch Gelder aus Auslandsansprüchen zurückfließen.

Wir haben die GVL dringlich aufgefordert, die Berechtigten in nächster Zeit darüber zu informieren und aufzuklären, wie sich diese Verhandlungen entwickeln, mit welchen Gesellschaften sie geführt werden, mit wem bereits Gegenseitigkeitsverträge bestehen und was das im Einzelnen für uns bedeutet. Damit nicht durch fehlende Kommunikation Verwirrung geschaffen wird, sondern durch verständliche Informationen Transparenz, Klarheit und Verlässlichkeit.

Wir hoffen, dass wir Euch mit diesen Informationen weiterhelfen konnten.

Mit herzlichem Gruß

Euer BFFS-Vorstand

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