Das Engagement des BFFS hatte sich gelohnt: Der erste „Grundstein“ wurde gelegt, um den kurz befristet Beschäftigten, wie z. B. den Schauspielern, einen gerechteren Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 zu gewährleisten. Dieses Gesetz ist seit dem 1. August 2009 in Kraft, gilt zunächst für 3 Jahre und muss in dieser Zeit auf seine Wirksamkeit überprüft werden. Darum wendet sich der BFFS mit seiner Zwischenbewertung der Reform an den Gesetzgeber und erinnert ihn daran, dass diese „Baustelle“ keineswegs erfolgreich abgeschlossen ist. Weiterlesen →
Seit dem 1. August gibt es wieder einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche oder dem 43. Tag nach ärztlicher Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Dazu muss eine Wahlerklärung schriftlich bei der jeweiligen Krankenkasse abgegeben werden.
Da uns bekannt geworden ist, dass viele Kollegen überhaupt keine Benachrichtigung von ihren Krankenkassen über diese Neuregelung bekommen haben, möchten wir einen kurzen Überblick über die Sachlage geben und dazu raten, sich schnellstens mit der jeweiligen Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
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Anpassungsregelung zum Bezug von Arbeitslosengeld I –
Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Änderung des III. Sozialgesetzbuches
Berlin, 22.06.2009
Der Gesetzesentwurf zum 9. SGB III Änderungsgesetz stellt einen wichtigen Schritt für die soziale Sicherung überwiegend kurz befristet Beschäftigter im Fall der Beschäftigungslosigkeit dar. Gerade für die Künstler und Kulturschaffenden ist es ein entscheidendes, längst überfälliges Signal, Benachteiligungen bei den Voraussetzungen zum Bezug von Arbeitslosengeld I abmildern zu wollen – noch in dieser Legislaturperiode.
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Berlin, 19.06.2009
Der Bundestag hat heute wichtige Änderungen am 3. Buch der Sozialgesetzgebung (SGB III) beschlossen. Dort wird u. a. der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 geregelt. Kurz befristet Beschäftigte – wie z. B. Film- und Fernsehschauspieler – wurden bisher von diesen Regelungen benachteiligt. Sie sind verpflichtet, in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen, können aber mit ihren kurzen Anstellungen in der 2-jährigen Rahmenfrist kaum die bisher nötigen 360 Beitragstage (12 Monate) sammeln, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 zu erlangen. Das soll sich nun ändern. Weiterlesen →
Berlin, 20.05.2009
Endlich ist es soweit. Der Gesetzgeber hat sich entschlossen, eine der vielen Benachteiligungen der kurz befristet Beschäftigten ein wenig abzumildern. Heute stimmte das Kabinett dem 9. SGB III-Änderungsgesetz zu, so dass der Bundestag noch bis zum Ende der Legislaturperiode diese wichtige Weichenstellung verabschieden kann. Das Gesetz besagt: Kurz befristet Beschäftigte wie z. B. Film- und Fernsehschaffende können unter bestimmten Bedingungen schon nach einer 6-monatigen Anwartschaftszeit innerhalb der 2-jährigen Rahmenfrist Arbeitslosengeld 1 beanspruchen. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die Ungerechtigkeit, dass Kulturschaffende zwar Höchstbeiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen müssen, auf Grund ihrer kurzen zweckbefristeten Beschäftigungen aber die 12-monatige Anwartschaftszeit kaum erfüllen und den Arbeitslosengeld-1-Anspruch nicht erwerben können.
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„Achtung, Licht geht weg!!!″
ist der Warnruf am Filmset, wenn eine Szene „in den Kasten muss″, bevor die Sonne völlig verschwindet. In dieser Situation hilft nur Konzentration, Beschränkung auf das Wesentliche und Teamgeist – andernfalls wäre ein ganzer Drehtag und unendlich viel Energie vertan.
Berlin, der 13. Mai 2009
Liebe Abgeordnete, lieber Abgeordneter,
„Achtung, Licht geht weg!!!″
Wir Film- und Fernsehschauspieler erwarten so wie alle anderen kurz befristet angestellten Kulturschaffenden ein Signal – noch in dieser Legislaturperiode! Dieses Signal muss lauten: Weiterlesen →
Berlin, 05.05.2009
Der Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler e.V. (BFFS) fürchtet um die dringend notwendige Absicherung von Schauspielern und anderen kurz befristet Beschäftigten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte mit Unterstützung des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien einen Gesetzentwurf vorgelegt, durch den die erschwerten Bedingungen zum Arbeitslosengeldbezug für kurz befristet Beschäftigte, wie insbesondere Schauspieler, abgemildert werden. Demnach sollen künftig innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist unter bestimmten Voraussetzungen ab sechs Monaten Gesamtbeschäftigungszeit Ansprüche auf Arbeitslosengeld 1 entstehen. Aktuelle politische Entwicklungen zeigen jetzt allerdings, dass Bundesfinanzminister Peer Steinbrück den Vorschlag blockiert und die soziale Mindestabsicherung verhindert. Der BFFS setzt nun auf die Unterstützung von SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier, der in seinem jüngst vorgelegten Wahlprogramm explizit der sozialen Verantwortung gegenüber Kulturschaffenden einen hohen Stellenwert einräumt. Im Widerspruch zu Steinmeiers Haltung steht Peer Steinbrücks Ablehnung der Gesetzeskorrektur. Weiterlesen →
Genau drei Jahre nach Gründung des BFFS haben wir die Schnapsmitgliederzahl von 1111 und einen Durchbruch bei dem Thema erreicht, das der Anlass für die Gründung des Verbandes war: Dem Arbeitslosengeld 1. Schon im zweiten Jahr nach Gründung dieses Verbandes waren wir den „ersten Schritt” gegangen, indem wir endlich für Rechtssicherheit sorgten. Mit dem Produzentenverband verfassten wir ein „Eckpunktepapier”, das von den verantwortlichen Sozialversicherungsträgern beschlossen wurde und damit für alle verbindlich regelt, wie Film- und Fernsehschauspieler korrekt sozialversichert werden müssen. Nun ist klar: Nicht nur die einzelnen Drehtage, sondern auch alle Zeiten, die Schauspieler einer Produktion zur Verfügung stehen müssen bzw. in denen sie Zusatzleistungen (Vorbereitung, Nachsynchron, etc.) erbringen, gehören zur versicherungspflichtigen Beschäftigungsspanne. Der Erfolg: Schauspieler werden wieder durchgehender versichert und sammeln mehr Tage für den Anspruch auf Arbeitslosengeld 1.
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Die beharrlichen Bemühungen des BFFS für eine verbesserte Chance auf Arbeitslosengeld 1 im Fall der Beschäftigungslosigkeit haben sich gelohnt:
Nachdem das Bundeskulturministerium schon Vorschläge gemacht hat, wird nun auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen eigenen Gesetzesentwurf vorlegen und zwar
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Anfang des Jahres 2009 haben einem Aufruf des Vorstands folgend viele BFFS-Mitglieder ihre Erfahrungen über die Situation und die Probleme der Schauspieler am Set zusammengetragen. Die zahlreichen und ausführlichen Berichte waren Grundlage für eine Rede, die der BFFS am 12.03.2009 im Rahmen des Branchenhearing der Bundesregierung halten durfte. Dieser Vortrag fasst die grundsätzlichen Positionen des BFFS zusammen.
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