Das Engagement des BFFS hatte sich gelohnt: Der erste „Grundstein“ wurde gelegt, um den kurz befristet Beschäftigten, wie z. B. den Schauspielern, einen gerechteren Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 zu gewährleisten. Dieses Gesetz ist seit dem 1. August 2009 in Kraft, gilt zunächst für 3 Jahre und muss in dieser Zeit auf seine Wirksamkeit überprüft werden. Darum wendet sich der BFFS mit seiner Zwischenbewertung der Reform an den Gesetzgeber und erinnert ihn daran, dass diese „Baustelle“ keineswegs erfolgreich abgeschlossen ist. Weiterlesen →
Die Arbeit des Schauspielers am Set ist unsichtbar.
Was wir hinterher auf der Leinwand oder auf dem Bildschirm sehen, sind günstigstenfalls Menschen, die den Schauspieler vergessen machen. Je besser also die Arbeit des Schauspielers ist, desto weniger sieht man sie. Dieser Umstand führt leider oft zu dem Glauben, dass diese unsichtbare Arbeit des Schauspielers auch nicht existiere. Jahrelang wurden Schauspieler z. B. nur für die Drehtage sozialversichert, als ob sie nur einen Blick ins Drehbuch zu werfen brauchten und – schwupp – eine Figur vor die Kamera zaubern könnten. Diesem Umstand hat der vor zwei Jahren gegründete Schauspielerverband BFFS jetzt durch die gemeinsam mit dem Produzentenverband erarbeitete Feststellung der tatsächlich zu versichernden Arbeitszeit ein Ende gemacht.
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Anpassungsregelung zum Bezug von Arbeitslosengeld I –
Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Änderung des III. Sozialgesetzbuches
Berlin, 22.06.2009
Der Gesetzesentwurf zum 9. SGB III Änderungsgesetz stellt einen wichtigen Schritt für die soziale Sicherung überwiegend kurz befristet Beschäftigter im Fall der Beschäftigungslosigkeit dar. Gerade für die Künstler und Kulturschaffenden ist es ein entscheidendes, längst überfälliges Signal, Benachteiligungen bei den Voraussetzungen zum Bezug von Arbeitslosengeld I abmildern zu wollen – noch in dieser Legislaturperiode.
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Berlin, 19.06.2009
Der Bundestag hat heute wichtige Änderungen am 3. Buch der Sozialgesetzgebung (SGB III) beschlossen. Dort wird u. a. der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 geregelt. Kurz befristet Beschäftigte – wie z. B. Film- und Fernsehschauspieler – wurden bisher von diesen Regelungen benachteiligt. Sie sind verpflichtet, in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen, können aber mit ihren kurzen Anstellungen in der 2-jährigen Rahmenfrist kaum die bisher nötigen 360 Beitragstage (12 Monate) sammeln, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 zu erlangen. Das soll sich nun ändern. Weiterlesen →
Soziale Benachteiligung von Schauspielern abgemildert
Bundestag verabschiedet Gesetzesänderung
Berlin, 19.06.2009
Nach langjährigen Forderungen und intensiven Bemühungen des Bundesverbandes der Film- und Fernsehschauspieler e.V. (BFFS) wurde heute im Deutschen Bundestag ein Änderungsgesetz zum Bezug von Arbeitslosengeld 1 verabschiedet. Die neue Regelung soll die soziale Benachteiligung von Schauspielern und anderen überwiegend kurz befristet Beschäftigten bei Arbeitslosigkeit endlich abmildern. Der BFFS bewertet die Entscheidung als einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung und freut sich, dass seine Initiativen hier nun zu einem ersten Erfolg geführt haben. Gleichzeitig ist der Bundesverband zuversichtlich, dass notwendige Überprüfungen und Korrekturen in der nächsten Legislaturperiode vorgenommen werden.
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Öffentliche Anhörung im Deutschen Bundestag am 15. Juni 2009
Berlin, 16.06.2009
Der Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler e.V. (BFFS) bekräftigte am 15. Juni im Deutschen Bundestag seine Positionen zum Gesetzentwurf des 9. SGB III Änderungsgesetzes. In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales wurde BFFS-Vorstandsmitglied Thomas Schmuckert als Sachverständiger befragt. Er wies erneut auf notwendige Korrekturen am vorliegenden Gesetzentwurf hin, damit das Gesetz die Betroffenen wirklich erreicht. Mit dem diskutierten Vorschlag soll die soziale Benachteiligung von Kulturschaffenden, wie den Angestellten der Film- und Fernsehbranche und auch anderen kurz befristet Beschäftigten bei Arbeitslosigkeit beseitigt werden.
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Berlin, 20.05.2009
Endlich ist es soweit. Der Gesetzgeber hat sich entschlossen, eine der vielen Benachteiligungen der kurz befristet Beschäftigten ein wenig abzumildern. Heute stimmte das Kabinett dem 9. SGB III-Änderungsgesetz zu, so dass der Bundestag noch bis zum Ende der Legislaturperiode diese wichtige Weichenstellung verabschieden kann. Das Gesetz besagt: Kurz befristet Beschäftigte wie z. B. Film- und Fernsehschaffende können unter bestimmten Bedingungen schon nach einer 6-monatigen Anwartschaftszeit innerhalb der 2-jährigen Rahmenfrist Arbeitslosengeld 1 beanspruchen. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die Ungerechtigkeit, dass Kulturschaffende zwar Höchstbeiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen müssen, auf Grund ihrer kurzen zweckbefristeten Beschäftigungen aber die 12-monatige Anwartschaftszeit kaum erfüllen und den Arbeitslosengeld-1-Anspruch nicht erwerben können.
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Bundeskabinett verabschiedet Gesetzentwurf
Berlin, 20.05.2009
Die Initiative und die langen, intensiven Gespräche des Bundesverbands der Film- und Fernsehschauspieler e.V. (BFFS) mit den politisch Verantwortlichen haben sich ausgezahlt: Das Bundeskabinett hat heute einen Entwurf zum 9. SGB III Änderungsgesetz verabschiedet. Mit dem Gesetzentwurf soll die soziale Benachteiligung von Schauspielern und anderen überwiegend kurz befristet Beschäftigten bei Arbeitslosigkeit beseitigt werden. Der BFFS ist zuversichtlich und hofft, dass notwendige Korrekturen an dem Vorschlag nun in der anstehenden parlamentarischen Debatte vorgenommen werden.
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„Achtung, Licht geht weg!!!″
ist der Warnruf am Filmset, wenn eine Szene „in den Kasten muss″, bevor die Sonne völlig verschwindet. In dieser Situation hilft nur Konzentration, Beschränkung auf das Wesentliche und Teamgeist – andernfalls wäre ein ganzer Drehtag und unendlich viel Energie vertan.
Berlin, der 13. Mai 2009
Liebe Abgeordnete, lieber Abgeordneter,
„Achtung, Licht geht weg!!!″
Wir Film- und Fernsehschauspieler erwarten so wie alle anderen kurz befristet angestellten Kulturschaffenden ein Signal – noch in dieser Legislaturperiode! Dieses Signal muss lauten: Weiterlesen →
Berlin, 05.05.2009
Der Bundesverband der Film- und Fernsehschauspieler e.V. (BFFS) fürchtet um die dringend notwendige Absicherung von Schauspielern und anderen kurz befristet Beschäftigten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte mit Unterstützung des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien einen Gesetzentwurf vorgelegt, durch den die erschwerten Bedingungen zum Arbeitslosengeldbezug für kurz befristet Beschäftigte, wie insbesondere Schauspieler, abgemildert werden. Demnach sollen künftig innerhalb der zweijährigen Rahmenfrist unter bestimmten Voraussetzungen ab sechs Monaten Gesamtbeschäftigungszeit Ansprüche auf Arbeitslosengeld 1 entstehen. Aktuelle politische Entwicklungen zeigen jetzt allerdings, dass Bundesfinanzminister Peer Steinbrück den Vorschlag blockiert und die soziale Mindestabsicherung verhindert. Der BFFS setzt nun auf die Unterstützung von SPD-Kanzlerkandidat Frank-Walter Steinmeier, der in seinem jüngst vorgelegten Wahlprogramm explizit der sozialen Verantwortung gegenüber Kulturschaffenden einen hohen Stellenwert einräumt. Im Widerspruch zu Steinmeiers Haltung steht Peer Steinbrücks Ablehnung der Gesetzeskorrektur. Weiterlesen →
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