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	<title>BFFS Themen Blog &#187; Krankenkasse</title>
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		<title>Es eilt!!! &#8211; Änderung beim Krankengeld &#8211; Stichtag 30.09.09</title>
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		<pubDate>Tue, 29 Sep 2009 07:29:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BFFS</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeitsbedingungen]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[ <p>Seit dem 1. August gibt es wieder einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche oder dem 43. Tag nach ärztlicher Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Dazu muss eine Wahlerklärung schriftlich bei der jeweiligen Krankenkasse abgegeben werden.</p> <p>Da uns bekannt geworden ist, dass viele Kollegen überhaupt keine Benachrichtigung von ihren Krankenkassen über diese Neuregelung bekommen [...]


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<p>Seit dem 1. August gibt es wieder einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche oder dem 43. Tag nach ärztlicher Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Dazu muss eine Wahlerklärung schriftlich bei der jeweiligen Krankenkasse abgegeben werden.</p>
<p>Da uns bekannt geworden ist, dass viele Kollegen überhaupt keine Benachrichtigung von ihren Krankenkassen über diese Neuregelung bekommen haben, möchten wir einen kurzen Überblick über die Sachlage geben und dazu raten, sich schnellstens mit der jeweiligen Krankenkasse in Verbindung zu setzen.</p>
<p><span id="more-1136"></span></p>
<p><strong>Kurz gesagt:</strong><br />
- Wer Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit erhalten möchte, zahlt den allgemeinen Beitragssatz von 14,9 %.<br />
- Wer kein Krankengeld erhalten möchte, zahlt weiterhin den ermäßigten Satz von 14,3 %.<br />
- Weitere Wahltarife für ein vorgezogenes Krankengeld, z. B. ab der 4. Woche, sind kassenabhängig.<br />
<strong><br />
<strong><span style="text-decoration: underline;">Zum Hintergrund</span></strong></strong></p>
<p><strong>Was ist Krankengeld?</strong><br />
Jeder &#8220;normale&#8221;, durch versicherte Arbeitnehmer erhält im Krankheitsfall von seinem Arbeitgeber eine Entgeltfortzahlung bis zu 6 Wochen. Bei länger andauernder Krankheit springt nach der 6. Woche die Krankenkasse ein und zahlt bis zu 78 Wochen (eineinhalb Jahre) das gesetzliche Krankengeld. Darüber hinaus läuft auch die Krankenversicherung des Arbeitnehmers (und seiner Familie) während dieser Zeit unentgeltlich weiter.<br />
Aber auch für kurz befristet Beschäftigte, Unständige, auf Produktionsdauer Beschäftige und freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Selbständige, hatte der Gesetzgeber einen Schutz vorgesehen, der diese Gruppen im Krankheitsfall vor dem sozialen Absturz bewahrte.</p>
<p><strong>Für Privatversicherte gilt das hier Gesagte nicht. Sie schließen mit den privaten Kassen entsprechende Krankentagegeldversicherungen ab.</strong></p>
<p><strong>Was galt bis zum 31.12 2008?</strong><strong><br />
</strong>Kurz befristet oder unständig Beschäftigte hatten einen Anspruch auf Krankengeld vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an.<br />
Gesetzlich versicherte Selbständige und andere hatten einen Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Krankheitswoche mit der Möglichkeit, gegen einen höheren Tarif auch ein vorgezogenes Krankengeld zu beantragen.</p>
<p><strong>Was galt ab dem 01.01.2009?</strong><br />
Mit der zum 01.01.2009 in Kraft getretenen Gesundheitsreform wurde der Krankengeldanspruch für kurz befristet oder unständig Beschäftigte und in der gesetzlichen Krankenkasse versicherte Selbständige gestrichen &#8211; eine schlimme sozialpolitische Fehlentscheidung. Seither drohte den Betroffenen, darunter den meisten Schauspielern und Filmschaffenden, bei längerer Krankheit der Sturz ins finanzielle Desaster, es sei denn, sie hatten einen Anspruch auf Krankengeld mit einem der neuen, teilweise horrend teuren Wahltarife erworben.</p>
<p>Nach heftigen Protesten der Gewerkschaften und Berufsverbände &#8211; darunter des BFFS &#8211; hat der Gesetzgeber diese Kürzungen im Sommer teilweise wieder zurückgenommen.</p>
<p><strong>Was gilt neu?</strong><br />
Seit dem 1. August 2009 gibt es wieder ein Krankengeld als gesetzliche Regelleistung. Gesetzlich Versicherte, wie kurz befristet Beschäftige, unständig Beschäftigte und in der gesetzlichen Krankenkasse versicherte Selbständige, die keinen Anspruch auf sechswöchige Lohnfortzahlung haben, können bis Ende September einen rückwirkenden Anspruch auf Krankengeld erwerben &#8211; allerdings erst ab der 7. Krankheitswoche und unter der Voraussetzung, dass der Einzelne bei seiner Krankenkasse eine entsprechende schriftliche Wahlerklärung abgibt.</p>
<p><strong>Wichtig:</strong> Nicht notwendig ist diese Wahlerklärung für KSK-Versicherte, da sie schon seit Jahresanfang bei den gesetzlichen Krankenkassen wie normale Arbeitnehmer einen Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Krankheitswoche hatten. Allerdings können sie neuerdings Wahltarife für ein vorgezogenes Krankengeld schon ab der 3. Woche beantragen.</p>
<p><strong>Was bedeutet die neue Regelung konkret?</strong><br />
Mit einer schriftlichen Wahlerklärung gegenüber der Krankenkasse kann man sich einen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld ab der 7. Krankheitswoche sichern. Während des Krankengeldbezuges ist auch die fortlaufende Krankenversicherung beitragsfrei.<br />
Dafür ist der normale Versicherungsbeitrag von 14,9 % zu bezahlen &#8211; statt des nur um 0,6 % niedrigeren ermäßigten Versicherungsbeitrags von 14,3 %, bei dem es kein Krankengeld gibt.<br />
Wir empfehlen dringend, mit der Wahlerklärung diese Mindestabsicherung zu wählen, um im Falle einer längeren Krankheit gegen existenzielle Risiken abgesichert zu sein.</p>
<p><strong>Als Krankheitsbeginn</strong> zählt immer der Tag, an dem ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat.</p>
<p><strong>Die Höhe des Krankengeldes</strong> richtet sich nach dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt. Sie beträgt 70 % vom Brutto und darf 90 % vom Netto nicht überschreiten. Der Tageshöchstsatz beträgt max. 85,75 Euro. Zu Einzelheiten der Berechnung bitte bei der jeweiligen Krankenkasse nachfragen.</p>
<p>Mit der Wahl des gesetzlichen Krankengeldes ist eine <strong>Bindungsfrist von 3 Jahren </strong>an die jeweilige Krankenkasse verbunden. Kollegen, die einen Wechsel ihrer Kasse erwägen, sollten dies beachten und erst einen Wechsel anstreben und dann das gesetzliche Krankengeld wählen. Sie müssen dann allerdings mit einer mehrmonatigen Karenz/Wartefrist beim Krankengeld rechnen.</p>
<p><strong>Wahltarife, die zum Jahresbeginn abgeschlossen wurden, </strong>verlieren mit der Neuregelung ihre Gültigkeit.</p>
<p><strong>Zusätzliche Wahltarife für ein vorgezogenes Krankengeld</strong><br />
Als zusätzliche Absicherung für alle, die schon bei kürzerem Krankheitsverlauf einen Anspruch auf Krankengeld erwerben möchten, bieten die Krankenkassen Wahltarife ab der 4. Krankheitswoche an (dazu hat der Gesetzgeber sie verpflichtet), einige sogar ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Diese Tarife und die Höhe der jeweiligen Beiträge sind von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden.<br />
<strong>Positiv: </strong>alle Wahltarife dürfen laut Gesetzgeber keine Risikozuschläge beinhalten, keine Staffelung nach Alter und keinen Unterschied zwischen Frauen und Männern.</p>
<p><strong>Beispiele:</strong><br />
<span style="text-decoration: underline;">Barmer Ersatzkasse:</span> Der Beitrag für ein vorgezogenes Krankengeld ab der 4. Woche beträgt 1 % des Arbeitsentgelts.<br />
<span style="text-decoration: underline;">Hanseatische Ersatzkasse:</span> Für ein vorgezogenes Krankengeld ab der 4. Woche wird erst einmal pauschal 1 % der monatlichen Bemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung fällig, d. h. 36,75 Euro/Monat. Am Jahresende erhalten diejenigen, deren beitragspflichtiger Verdienst unter der Bemessungsgrenze lag, zuviel gezahlte Beiträge erstattet.<br />
<span style="text-decoration: underline;">Techniker Krankenkasse:</span> Zusätzlich zum allgemeinen Tarif sind für Krankengeld ab der 4. Woche gestaffelte Beiträge je nach Höhe des täglichen Krankengeldes zu zahlen, z. B. bei 30 Euro Krankentagegeld monatlich 17,40 Euro, bei 40 Euro Krankentagegeld monatlich 23,10 Euro. Das entspricht einem Beitrag von etwas über 1,3 %.<br />
<span style="text-decoration: underline;">DAK und IKK Baden-Württemberg Hessen</span> bieten sogar einen Wahltarif ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit ein. DAK-Beitrag: 2,4 % auf den Normalbeitrag, IKK-Beitrag 3,9 %.</p>
<p>Bei Interesse an einer stärkeren Absicherung durch einen Wahltarif empfiehlt sich ein Vergleich und eine Beratung der Krankenkasse.</p>
<p><strong>Was passiert, wenn die Frist zum 30.September 2009 nicht eingehalten wird?</strong><strong><br />
</strong>Nur bei rechtzeitiger Wahlerklärung ist ein lückenloser Schutz mit Wirkung zum 01.08.2009 gewährleistet.<br />
Aber auch zu einem späteren Zeitpunkt kann man noch das gesetzliche Krankengeld wählen.<br />
Je nach Kasse muss man dann allerdings mit einer mehrmonatigen Karenz/Wartefrist rechnen.<br />
Für diejenigen, die keine Benachrichtigung ihrer Krankenkasse erhalten haben, entsteht kein Nachteil, da die Information über die Neuregelung für die Kassen verpflichtend ist. In diesem Falle sollte man schnellstens bei seiner Krankenkasse nachfragen.</p>
<p><strong>Fazit</strong><br />
Mit der Neuregelung beim Krankengeld ist ein erster Schritt getan, eine zum Jahreswechsel gänzlich gestrichene Leistung wieder einzuführen. Dieser Schritt ist aber bei Weitem nicht ausreichend.<br />
Der BFFS setzt sich intensiv dafür ein, dass die  bis Jahresende 2008 geltende Regelung, nach der kurz befristet Beschäftigte und Unständige einen Anspruch auf Krankengeld schon vom 1. Krankheitstag an hatten, wieder eingeführt wird.</p>

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		<item>
		<title>Pressemitteilung: Bundesinitiative schickt Kulturschaffende ins soziale Aus</title>
		<link>http://blog.bffs.de/2008/09/bundesinitiative-schickt-kulturschaffende-ins-soziale-aus/</link>
		<comments>http://blog.bffs.de/2008/09/bundesinitiative-schickt-kulturschaffende-ins-soziale-aus/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 17 Sep 2008 13:59:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BFFS</dc:creator>
				<category><![CDATA[Pressemitteilungen]]></category>
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		<category><![CDATA[Krankenkasse]]></category>
		<category><![CDATA[Künstlersozialkasse]]></category>
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		<category><![CDATA[Vorstand]]></category>

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		<description><![CDATA[ <p>Berlin, 17.09.2008</p> <p>In einer Empfehlung zum Entwurf des 3. Mittelstandsentlastungsgesetzes haben die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein die Abschaffung der Künstlersozialversicherung zum Zwecke des Bürokratieabbaus gefordert.</p> <p>Dieses Ansinnen ist nicht nachvollziehbar, offensichtlich vorgeschoben und mit Nachdruck abzulehnen. Der Erkenntnis, als Abgabepflichtiger einer Beitragserhebung nicht mehr entkommen zu können, wird nun mit der Forderung nach Abschaffung [...]


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<p>Berlin, 17.09.2008</p>
<p>In einer Empfehlung zum Entwurf des 3. Mittelstandsentlastungsgesetzes haben die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein die Abschaffung der Künstlersozialversicherung zum Zwecke des Bürokratieabbaus gefordert.</p>
<p>Dieses Ansinnen ist nicht nachvollziehbar, offensichtlich vorgeschoben und mit Nachdruck abzulehnen. Der Erkenntnis, als Abgabepflichtiger einer Beitragserhebung nicht mehr entkommen zu können, wird nun mit der Forderung nach Abschaffung der Künstlersozialversicherung begegnet. Denn mit der Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes im Jahr 2007 wurden die Abgabenerhebung und &#8211; Überprüfung der Zahlungen unter Abbau des bürokratischen Aufwandes verbessert. Eine flächendeckende systematische und höchst effektive Kontrolle der abgabepflichtigen Unternehmen erfolgt nun durch die deutsche Rentenversicherung, die im Rahmen ihrer allgemeinen Betriebsprüfungen die ordnungsgemäße Entrichtung der Künstlersozialabgabe mit überprüft.Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Verwerter und abgabepflichtige Unternehmen im Sinne des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) ihrer Abgabepflicht entziehen, ist damit entscheidend gesunken.</p>
<p><span id="more-843"></span></p>
<p>Die Folge sind sinkende Abgabesätze (von 5,8 % in 2005 auf 4,4 % in 2009). Eine Tatsache, die gerade die abgabepflichtigen Unternehmen erfreuen dürfte . Mittlerweile sind mehr als 160.000 freischaffende Künstler und Publizisten über die Künstlersozialversicherung abgesichert. Die Künstlersozialkasse leistet daher eine wichtige Vorsorgeaufgabe für diese Berufsgruppe. Sie kann dies seit der Novellierung des KSVG im Jahr 2007 besser leisten als je zuvor. Dem Schlussbericht der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Kultur in Deutschland&#8221; ist in unzweifelhafter Deutlichkeit zu entnehmen, dass die Künstlersozialversicherung unverzichtbar ist. Vergegenwärtigt man sich das durchschnittliche Jahreseinkommen eines freischaffenden Künstlers in Höhe von 13.000,&#8211; EUR, drängt sich die Notwendigkeit, diese Berufsgruppe in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einzubeziehen und ihr einen angemessenen sozialen Schutz zu finanzierbaren Beiträgen zu ermöglichen, geradezu auf.</p>
<p>Die Künstlersozialversicherung stellt eine wichtige Voraussetzung für die Entfaltung der künstlerischen Freiheit dar. Ihre Abschaffung bedeutet für Künstler und Publizisten den Wegfall jeglicher Absicherung im Krankheitsfall und einen vorgezeichneten Weg in die Altersarmut. Der BFFS fordert daher die <strong>Beibehaltung der KSK als unverzichtbare Absicherung von Künstlern und damit den<br />
Erhalt der Kulturlandschaft Deutschland.</strong></p>
<p><strong>Weitere Informationen:</strong><br />
orange:blue Public Relations GmbH<br />
Christian Wehry<br />
Torstr. 218<br />
10115 Berlin<br />
Tel.: 030/284878-0<br />
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		<title>Falsch sozialversichert? Wie helfe ich mir selbst?</title>
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		<pubDate>Sun, 02 Mar 2008 16:00:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BFFS</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
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		<description><![CDATA[ <p>Falsch sozialversichert? Wie helfe ich mir selbst?</p> <p>Sind nur einzelne Drehtage sozialversichert? – Falsch! Egal, ob Ihr für jeden Drehtag derselben Produktion einen extra Vertrag bekommen habt, ob in Eurem Vertrag nur die einzelnen Drehtage drinstehen, oder warum auch immer: Nur die Tage zu versichern, an denen letztendlich Eure Drehtage waren, ist falsch! Richtig [...]


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<p><strong>Falsch sozialversichert? Wie helfe ich mir selbst?</strong></p>
<p>Sind nur einzelne Drehtage sozialversichert? – Falsch!<br />
Egal, ob Ihr für jeden Drehtag derselben Produktion einen extra Vertrag bekommen habt,<br />
ob in Eurem Vertrag nur die einzelnen Drehtage drinstehen,<br />
oder warum auch immer: Nur die Tage zu versichern, an denen letztendlich Eure Drehtage waren, ist falsch!<br />
Richtig ist dagegen, all die Zeiten sozialzuversichern,<br />
in denen Eure Drehtage produktionsbedingt hin und her geschoben wurden oder verschoben werden durften,<br />
in denen Ihr Kostüm-, Masken-, Lese-, Vorproben, oder Regiebesprechungen etc. hattet,<br />
in denen Ihr Euch vor und zwischen den Drehtagen vorbereiten musstet,<br />
oder in denen Ihr sonst für die Produktion gearbeitet habt oder für sie „gebucht“ wurdet.<br />
<a href="http://blog.bffs.de/2008/03/die-produzenten-stecken-in-der-zwickmuhle/" target="_self">LEIDER IST DAS NICHT IMMER SO! Weil…</a></p>
<p><span id="more-197"></span></p>
<p><strong>Wer wird denn gleich in die Luft gehen?</strong></p>
<p>Verschwendet nicht Euer schauspielerisches Temperament, Euch vor der Filmgeschäftsführung aufzuregen, die Produktionsleitung zu beschimpfen, dem Produzenten mit Klage zu drohen, oder Euch mit sonst jemandem anzulegen!<br />
Ja, der Arbeitgeber ist verpflichtet, Euch korrekt sozialzuversichern,<br />
aber Ihr seid nicht verpflichtet, die Helden zu spielen.<br />
Verantwortlich für die erste Prüfung der korrekten Gesamtsozialabgaben sind Eure gesetzlichen Krankenkassen,<br />
oder – für die Privatversicherten unter Euch – entweder die gesetzliche Kasse, bei der Ihr zuletzt pflichtversichert ward bzw. – sofern Ihr immer schon privatversichert gewesen sein solltet – die von Euch gewählte gesetzliche Krankenkasse, z.B. die AOK.<br />
Wendet Euch an diese Krankenkassen. Was sie „feststellen“, ist erstmal amtlich. Lasst sie ihres Amtes walten!</p>
<p><strong>Und fürchtet Euch nicht!</strong></p>
<p>Ihr führt gegen niemanden einen Rechtsstreit, ihr braucht keine Rechtsanwälte.<br />
Die Krankenkassen verfügen und die Arbeitgeber zahlen nach – dann ist Ruhe!<br />
Oder ein Arbeitgeber klagt – und zwar gegen die Krankenkasse – und das ist sehr selten.<br />
Vor Gericht würdet Ihr nur eine „beigeladene“ Nebenrolle spielen.</p>
<p><strong>Papiere hamstern!</strong></p>
<p>Nach Drehschluss müsst Ihr Euren Text nicht mehr behalten – aber<br />
Euren Vertrag, &#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;.wichtig!…<br />
Eure Sozialversicherungsnachweise, &#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;.wichtig!…<br />
Eure Drehpläne, auch die „überholten“, &#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;hilfreich!…<br />
Eure Dispos, &#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;&#8230;hilfreich!…<br />
oder Notizen über andere Produktionstermine (siehe oben) &#8230;&#8230;&#8230;hilfreich!…<br />
solltet Ihr UNBEDINGT BEHALTEN.<br />
Denn wie jedes Amt braucht auch die Krankenkasse schriftliche Belege.</p>
<p><strong>Das Schlüsselwort heißt „Feststellungsbescheid“!</strong></p>
<p>Wenn Ihr falsch sozialversichert werdet oder wurdet,<br />
meldet Ihr Eure Bedenken der gesetzlichen Krankenkasse,<br />
gebt ihr die oben genannten Papiere<br />
und beantragt einen „Feststellungsbescheid“.<br />
DANN MUSS DIE KRANKENKASSE TÄTIG WERDEN und darf Euch nicht abwimmeln.</p>
<p><strong>Nicht labern, sondern schreiben!</strong></p>
<p>Bei der Krankenkasse mal eben anrufen, mal eben vorbeigehen, reicht nicht.<br />
Ihr wisst selbst am besten, wie vergänglich das gesprochene Wort ist.<br />
Ihr müsst Eurer Krankenkasse unbedingt schreiben!<br />
<a class="download" href="http://www.bffs.de/fileadmin/redakteure/downloads/Musterschreiben_fuer_Feststellungsbescheid.pdf" target="_self"></a><a href="http://blog.bffs.de/wp-content/uploads/2009/02/musterschreiben_fuer_feststellungsbescheid.pdf">Das ist nicht unsere Stärke, darum dürft Ihr hier abschreiben…</a></p>

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</ol></p>]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Niemand fliegt im Rentenalter aus der gesetzlichen Krankenkasse</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Jan 2008 08:00:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BFFS</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkasse]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtssicherheit]]></category>
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		<description><![CDATA[ <p>Liebe Kolleginnen und Kollegen,</p> <p>in letzter Zeit hören wir immer wieder von Mitgliedern die Aussage:</p> <p>„Gesetzlich Versicherte müssen in der zweiten Lebensarbeitshälfte wenigstens 90% abhängig beschäftigt gewesen sein. Waren sie das nicht, fliegen sie mit erreichen des Rentenalters aus der gesetzlichen Krankenkasse!!!!  und müssen sich dann für teuer Geld privat versichern!! &#8211; kein Witz [...]


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</ol>]]></description>
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<p>Liebe Kolleginnen und Kollegen,</p>
<p>in letzter Zeit hören wir immer wieder  von Mitgliedern die Aussage:</p>
<p>„Gesetzlich Versicherte müssen in der zweiten Lebensarbeitshälfte wenigstens 90% abhängig beschäftigt gewesen sein. Waren sie das nicht, fliegen sie mit erreichen des Rentenalters aus der gesetzlichen Krankenkasse!!!!  und müssen sich dann für teuer Geld privat versichern!! &#8211; kein Witz &#8211; !!!“</p>
<p>Das wäre ja auch wirklich nicht komisch.  Stimmt aber auch nicht.</p>
<p><strong>Niemand fliegt im Rentenalter aus  der gesetzlichen Kasse. </strong></p>
<p><span id="more-191"></span></p>
<p><strong>Der berühmte kleine Unterschied  – gesetzlich und privat!</strong></p>
<p>Bitte gesetzliche Krankenkasse nicht zu verwechseln mit einer wirklich privaten Krankenversicherung (z.B bei der Allianz oder Hamburg Mannheimer etc.), denn ist man dort versichert, dann hat man eine <strong>private KV</strong>, ist man in einer gesetzl. Krankenversicherung  (BEK, AOK etc.) dann ist man <strong>pflicht-</strong> beziehungsweise <strong>freiwillig-  oder familienversichert.<br />
</strong></p>
<p><strong>Endlich auf Rente und was nun?</strong></p>
<p>Wenn man seine Rente beantragt und ist z.B in der BEK (Barmer Ersatzkasse), wird die gesetzliche KV- Versicherungszeit festgestellt. Das heißt, man muss seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zu dem Zeitpunkt der Rentenantragsstellung mind. 9/10 der <strong>zweiten Hälfte</strong> dieses Zeitraumes in einer gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sein. Das ist dann die so genannte Vorversicherungszeit. Die Art der Versicherung innerhalb der gesetzlichen Krankenkasse, ob pflicht-, freiwillig- oder familienversichert, ist dabei egal. Erfüllt man diese Bedingung, dann fällt man in die KVdR (Krankenversicherungspflicht der Rentner) und der dann fällige Versicherungsbeitrag wird <strong>nur</strong> aus der <strong>tatsächlichen</strong> Rente errechnet. Also der Rente, die man von  der Rentenversicherung erhält.</p>
<p>Treffen diese Voraussetzungen nicht zu, z.B. weil man vielleicht einige Zeit mal in einer privaten Krankenversicherung versichert war und demzufolge die Vorversicherungszeit nicht erfüllt, dann bleibt man in jedem Fall trotzdem in der gesetzlichen Krankenversicherung  aber der KVdR Beitrag wird dann aus der <strong>Rente</strong> und allen <strong>weiteren  Einkünften</strong> berechnet ( das betrifft dann in unserem Fall die Nummernkonten in der Schweiz, Mietshäuser und Aktienpakete  :-) )  und somit etwas höher ausfallen, als würde er nur nach der gesetzl. Rente berechnet. Heißt also, dann würde sich der mtl. Versicherungsbeitrag, den man als Rentner zu leisten hat, erhöhen.</p>
<p><strong>Aber in keinem Fall fliegt  man aus der gesetzlichen Krankenkasse!</strong></p>
<p>Wer’s nachlesen möchte: Bei der BEK gibt es eine Broschüre zu diesem Thema „Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung als Rentnerin oder Rentner.“ Sie liegen in den Geschäftsstellen der BEK aus.</p>

<div class="sociable">

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		<title>Sozialversicherungsrechtliche Situation der Film- und Fernsehschauspieler</title>
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		<pubDate>Sat, 03 Feb 2007 13:15:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BFFS</dc:creator>
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		<description><![CDATA[ <p>an alle in der Politik die uns helfen wollen</p> <p>Vorweg…</p> <p>Ihrer Bitte, in einem Papier unsere Sozialversicherungsschwierigkeiten zu skizzieren, wollen wir gerne nachkommen.</p> <p>Wir haben uns zunächst bemüht, ganz bewusst alle Problemherde aufzulisten – auch die, die vom Gesetzgeber nicht unmittelbar zu beeinflussen sind. So erhalten Sie ein Gesamtbild unserer Lage.</p> <p>Im zweiten Teil [...]


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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p>an alle in der Politik die uns helfen wollen</p>
<p>Vorweg…</p>
<p>Ihrer Bitte, in einem Papier unsere Sozialversicherungsschwierigkeiten zu skizzieren, wollen wir gerne nachkommen.</p>
<p>Wir haben uns zunächst bemüht, ganz bewusst alle Problemherde aufzulisten – auch die, die vom Gesetzgeber nicht unmittelbar zu beeinflussen sind. So erhalten Sie ein Gesamtbild unserer Lage.</p>
<p>Im zweiten Teil möchten wir in der Reihenfolge ihrer Dringlichkeit Konzeptions- und Strategievorschläge unterbreiten, auf deren Grundlage mögliche Lösungen entwickelt werden können, um unsere kafkaesken Zustände auf dem Gebiet in den Griff zu bekommen.</p>
<p><span id="more-56"></span></p>
<p>Die sozialen Nöte, in die immer mehr Schauspieler geraten, zwingen uns zwar, zwischenzeitliche Sonderregeln zu akzeptieren, aber leider lehren uns die Erfahrungen: Nichts hält länger als Provisorien!</p>
<p>Wir legen Wert darauf: Wir wollen nicht „für die Künstlernische eine Extrawurst“, wir wollen keine „versteckte Kulturförderung“, wir wollen nicht als privilegierte Exoten behandelt werden. Wir müssen Rahmenbedingungen sichern, die zur Ausübung unseres Berufes existenziell notwendig sind. Wenn wir vom sozialen Schutz abgekoppelt werden – wie durch die derzeitigen Regelungen – dann wird es unseren Beruf bald nicht mehr geben und Sie sehen auf allen Kanälen nur noch Politiker bei „Big Brother“, Bayern München und „Tiere suchen ein Zuhause“! Wollen wir das?!</p>
<p>Darum sollte unsere gemeinsame Aufgabe sein, mittelfristig die gröbsten sozialversicherungsrechtlichen Härten für unseren Beruf zu entschärfen. Langfristig möchten wir mit Ihnen nach geeigneten Lösungsmodellen suchen, die nicht nur uns weiterhelfen, sondern die auch Pate stehen können für eine Vielzahl von anderen Berufen, in denen sich die Menschen immer mehr mit dem Problem des befristeten Arbeitsverhältnisses konfrontiert sehen.</p>
<p>I)     Beschreibung der 5 Problemherde</p>
<p>1.     Das Problem Schauspieler:</p>
<blockquote><p>A) Wir haben keine Ahnung vom Sozialversicherungsrecht.</p>
<p>B) Wir melden uns nicht arbeitslos, weil wir</p></blockquote>
<blockquote>
<blockquote><p>i)       es „unmoralisch“ finden,</p>
<p>ii)      uns schämen – gestern noch reich, berühmt und sexy im Fernsehen, heute in der Arbeitslosenschlange?!</p>
<p>iii)     Angst haben, von den Medien verunglimpft zu werden,</p>
<p>iv)    es schlicht nicht auf die Reihe kriegen,</p>
<p>v)     und den Zusammenhang mit den Rentenlöchern nicht verstehen.</p></blockquote>
</blockquote>
<blockquote><p>C) Viele unterliegen dem fatalen Irrtum „Selbständige“ zu sein, obwohl sie in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen und den daraus resultierenden Schutz beanspruchen könnten.</p>
<p>D) Da unsere Arbeitgeber sich so „zieren“ uns sozialzuversichern, wir uns aber aus Furcht nicht mit ihnen anlegen wollen, lassen wir unseren Kopf da, wo er schon steckt – im Sand.</p></blockquote>
<p>2. Das Problem Arbeitgeber: Die Fernsehproduzenten, unsere Hauptarbeitgeber, befinden sich in hundertprozentiger Abhängigkeit von den Sendern, stehen unter starkem wirtschaftlichen Druck und versuchen, diesen Druck nach unten weiterzuleiten.</p>
<blockquote><p>A) Uns werden viele Arbeitstage nicht angerechnet, weil die Produktionen, genötigt von den Sendern (gerade den öffentlich-rechtlichen), uns nicht über die ganze Vertrags– bzw. sozialversicherungspflichtige Zeit versichern wollen.</p>
<blockquote><p>i) Entweder sie „verschwiemeln“ vorweg in den Verträgen die eigentliche Vertragszeit und versichern nachher nur die angefallenen Drehtage,</p>
<p>ii) oder sie schicken uns für jeden einzelnen Drehtag einen extra Vertrag, um das eigentlich durchgehende Beschäftigungsverhältnis nicht sichtbar werden zu lassen.</p></blockquote>
</blockquote>
<blockquote><p>B) Die Firmen informieren uns nicht, für welchen Zeitraum sie uns sozialversichern wollen, so dass wir mit anderen Firmen und dem Arbeitsamt in Konflikt geraten.</p>
<p>C) Die von den Sendern vorgeschriebene Kalkulationssoftware[1] der Produktionen erschweren ihnen die vorherige Ausstellung einer „Stammbühnenbescheinigung“, die bestätigen würde, dass wir bei ihnen schon bis zur Beitragsbemessungsgrenze sozialversichert sind und andere Firmen, für die wir im selben Zeitraum arbeiten, keine Sozialabgaben mehr berechnen müssten. Früher funktionierte das besser!</p>
<p>D) Immer mehr Produktionsfirmen, besonders aber kleine Theater, üben auf Schauspieler „sanften Druck“ aus, sich (schein)selbständig zu machen, sich über die KSK sozialversichern zu lassen, um mit Ihnen Werkverträge zu schließen. Durch dieses gesetzeswidrige Vorgehen verlieren gerade diejenigen Schauspieler vollends jeglichen sozialen Schutz, die ihn am meisten benötigen.</p></blockquote>
<p>3. Das Problem Politik: Es wird  das Hohelied der „flexiblen“ Berufe gesungen, das Ergebnis sind Gesetze und Regeln, die das Berufsleben dieser Gruppen zur Hölle machen.</p>
<blockquote><p>A) Weil Schauspieler generell befristete Beschäftigungen haben, sind sie bei Bestimmungen im Sozialversicherungssystem, die sich auf Beschäftigungszeiten beziehen, immer benachteiligt.</p>
<blockquote><p>i) Stichwort Hartz 3: Die im Zuge der Hartz-Reform erfolgte Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen zum Bezug von Arbeitslosengeld führt dazu, dass erwerbslose Film- und Fernsehschauspieler allenfalls einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 geltend machen können. Wir zahlen enorme Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, es ist aber schier unmöglich für uns, in diesem Zweijahreszeitraum Engagements mit einem Gesamtmindestzeitraum von einem Jahr zusammenackern zu können. Schon bei der vorherigen Regelung, die von einer Dreijahresfrist ausging, war dies kaum möglich.</p>
<p>Zum einen bietet uns der Markt nicht die Möglichkeit einer so häufigen Beschäftigung.</p>
<p>Aber, selbst wenn wir von Angeboten überhäuft würden, wäre eine lückenlose Beschäftigung aus rein physisch- medizinischen Gründen nicht möglich. Das Drehengagement erfordert vom Schauspieler einen körperlichen und geistigen mehr als hundertprozentigen Einsatz während der Produktionszeit – ohne Rücksicht auf Arbeitszeit, Wochenende, Schlafenszeit, Essenszeit…</p>
<p>Vorbereitungszeiten wie Text- und Rollenstudium verlangen von uns einen zusätzlichen intensiven Zeitaufwand. Dazu eine kleine „Textaufgabe“:</p>
<p>Wenn für ein 2 ½ Stunden Theaterstück 6 Wochen (mit je 30 Stunden) geprobt würde &#8211; häufig sind es mehr Wochen mit mehr Stunden -, wären das 180 Stunden bis zur Premiere. Wie viel Probenzeit verfiel dann auf 3 Minuten dieses Stückes?</p>
<p>180 St. = X Min.<br />
2 ½ St. 3 Min.<br />
180 St. x 3 Min. = X Min..<br />
2 ½ St.</p>
<p>10800 Min. x 3 Min.       =          X Min. = 216 Min. = 3 St. 36 Min.<br />
150 Min.</p>
<p>Es wäre beim Drehen völlig unwirtschaftlich und organisatorisch undurchführbar, ein Szene, die auf 3 Minuten „vorgestoppt&#8221; ist, 3 ½ Stunden zu proben. Das muss vorher geschehen.</p>
<p>Mit anderen Worten: Wenn gedreht wird, wird gedreht, Und wenn nicht gedreht wird, wird gelernt, ohne Rücksicht auf die Uhr. Die Regenerationsphasen zwischen den Engagements sind für uns bitter notwendig, fehlen uns aber, um Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 zu erlangen.</p>
<p>Die derzeit verschärften Regelungen führen dazu, dass immer weniger Menschen den Beruf des Film- und Fernsehschauspielers ergreifen können und immer mehr unserer Kollegen den Beruf aufgeben müssen.</p></blockquote>
</blockquote>
<blockquote>
<blockquote><p>ii) Stichwort (Erwerbsunfähigkeit)–Rente: In jedem Kalendermonat müssen Pflichtbeiträge an den Rentenversicherungsträger fließen, um z.B. den Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente zu behalten. Darum sind auch sehr gefragte bzw. reiche Schauspieler gezwungen, sich in Kalendermonaten ohne Beschäftigung, die sie „spielend“ ohne Stütze überleben würden, wenigstens 1 Tag arbeitslos zu melden. Nur auf diese Weise können sie derzeit ihren Anspruch auf Rente bewahren.</p>
<p>iii) Stichwort „Unständig“: Je nach Länge unserer Beschäftigungen, werden wir als „normal“ Beschäftigte (mit Arbeitslosenbeiträgen), oder „unständig“ Beschäftigte (ohne Arbeitslosenbeiträge) geführt. Der Gesetzgeber hat ursprünglich bei seiner Erfindung „Unständige Beschäftigung“ an Spargelstecher und Hafenarbeiter gedacht. Denn sie arbeiten gemeinhin weniger als eine Woche bei ihrem Brötchengeber. Unsere Tätigkeit sieht anders aus, dieses Modell passt daher nicht, wird aber nach Belieben auf uns angewandt.</p>
<p>iv) Stichwort Hartz 4: Schauspieler, die in Ein-Euro-Jobs stecken, werden gehindert, kleinere Drehangebote anzunehmen. Wahrscheinlich, weil es sich – wie immer bei uns – um befristete Arbeitsverhältnisse handelt. Auch auf diese Weise werden immer mehr Schauspieler aus dem Beruf raus gedrängt.</p></blockquote>
</blockquote>
<blockquote><p>B) In unserer Branche herrscht wegen der komplizierten Sozialgesetzgebung allgemeine Rechtsunsicherheit, welche Beschäftigungszeiten sozialversicherungspflichtig sind. Mehrere sich überlappende Arbeitsverhältnisse, charakteristisch gerade für Schauspieler, verstärken die Rechtsunsicherheit bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern.</p></blockquote>
<p>4.     Das Problem Sozialversicherungsträger:  Sie haben mit uns Schwierigkeiten und sie machen uns Schwierigkeiten.</p>
<blockquote><p>A) Die Krankenkasse</p>
<blockquote><p>i) Viele befristete Beschäftigungsverhältnisse, die entweder kurz aufeinander folgen, oder sich gar überschneiden, führen zu einem heillosen Durcheinander bei der Verbuchung unserer Sozialbeiträge.</p>
<blockquote><p>(a) Es kommt einerseits zu Doppelt–und–Dreifach–Überzahlungen, weit über die Beitragsbemessungsgrenzen hinweg, die nur selten erstattet werden.</p>
<p>(b) Andererseits erfolgen keine oder zu niedrige Meldungen an den Rentenversicherungsträger und bewirken später eine erheblich niedrigere Rente.</p></blockquote>
<p>ii) Die Krankenkassen als verantwortliche Einzugstellen der Gesamtsozialbeiträge vernachlässigen ihre Pflicht, sich um den korrekten Einzug der Beiträge zu kümmern. Sie lassen uns, mit unseren Bemühungen, die Produktionsfirmen zu einer richtigen Beitragzahlung anzuhalten, im Regen stehen.</p></blockquote>
</blockquote>
<blockquote>
<blockquote>
<blockquote><p>(a) Unterrichten wir sie von inkorrekt abgerechneten Sozialversicherungszeiträumen, wimmeln sie uns ab, sie hätten nicht genügend Personal, das zu prüfen und es würde schon alles stimmen.</p>
<p>(b) Erst wenn wir schriftlich, meist mit anwaltlicher Hilfe, um einen Feststellungsbescheid bitten, haben wir eine Chance, sie zum Jagen zu tragen. Wer macht das schon??!</p>
<p>(c) Von sich aus unternehmen sie nichts, sondern sind nur daran interessiert, von denen, die freiwillig in der Gesetzlichen geblieben sind, die Höchstbeiträge zu kassieren.</p></blockquote>
</blockquote>
</blockquote>
<blockquote><p>B) Das Arbeitsamt</p>
<blockquote><p>i) Wie alle anderen auch müssen wir uns sofort arbeitslos melden, sobald wir wissen, dass wir arbeitslos werden, um die Vermittlungschancen zu verbessern. 1. Keine Produktionsfirma kann uns vom Set weglassen, damit wir uns arbeitslos melden können. 2. Sind wir im ganzen deutschsprachigen Raum oder manchmal weltweit tätig und können nicht schnell mal zum Arbeitsamt unseres Heimatortes reisen.</p>
<p>ii) Neben der Leistung von Arbeitslosengeld sollte das Arbeitsamtsamt es sich leisten, zu vermitteln. Das findet natürlich für viele Berufe nicht mehr statt, in unserem Fall aber erklärt sich das Arbeitsamt ausdrücklich „für nicht zuständig“ und verweist auf die ZBF[2]. Das bedeutet für uns: Erst müssen wir persönlich zum Arbeitsamt, um uns dort arbeitslos zu melden, dann müssen wir persönlich zum Arbeitsamt, um vom Vermittler zu hören, sie seien nicht zuständig, dann müssen wir entweder zu einer der nächsten ZBF-Stellen in Deutschland, oder wir bezahlen ohnehin einen persönlichen Agenten[3].</p>
<p>iii) Um im Geschäft zu bleiben, ist es für uns sehr, sehr wichtig regelmäßig in den Film-Metropolen für uns Werbung zu machen und dort präsent zu sein. Um Arbeitslosenbezüge nicht zu gefährden, benötigen wir zum Verlassen unseres Heimatortes für solche Unternehmungen eine Urlaubsgenehmigung des Arbeitsamtes. Wir wollen aber nicht „von der Arbeitslosigkeit urlauben“, wir wollen uns aktiv um Arbeit bemühen.</p></blockquote>
<p>C) Die Rentenversicherung</p>
<blockquote><p>i) Sie ist für die Betriebsprüfungen zuständig. Offensichtlich gibt es aber kein einheitliches, nachvollziehbares Prüfungssystem, geschweige denn Prüfungskriterium. Die sozialversicherungspflichtige Zeit wird von den Prüfern unterschiedlich beurteilt. Prüfer A setzt die ganze Produktionszeit an, Prüfer B die Drehzeit, Prüfer C die Zeit vom 1. bis zum letzten Drehtag des jeweiligen Schauspielers. Resultat solcher Prüfungen sind in der Regel Nachforderungen oft in Millionenhöhe, mit denen die Produktionen konfrontiert werden. Das Ergebnis ist oftmals ein Deal zwischen Rentenversicherung und Produktionsfirma über die Nachzahlung eines reduzierten Betrages. Dieser Kuhhandel wäre auch für uns akzeptabel, wenn diese Nachzahlungen den betroffenen Schauspielern entsprechend zugeordnet würden. Das passiert schlichtweg nicht. Fazit: Die Sozialversicherungsträger melken unsere Branche, unsere Arbeitgeber werden fast ruiniert, wir gehen leer aus.</p></blockquote>
</blockquote>
<p>5. Das Problem vom falschen Bild in der Öffentlichkeit.</p>
<blockquote><p>A) In Kino– und Fernsehfilmen wohnen wir in teuren Villen, fahren teure Autos, tragen teure Klamotten und erzeugen den Eindruck: Die sind alle ganz reich und haben keinen moralischen Anspruch auf sozialen Schutz!</p>
<p>B) Die Medien und auch Politiker ziehen oft an einem Strang, Schauspieler als Sozialschmarotzer hinzustellen, wenn sie – was die Gesetze nicht nur erlauben, sondern erzwingen – sich arbeitslos melden.</p>
<blockquote><p>II) Die ersten 3 Dringlichkeiten!!!</p>
<blockquote><p>1. Verbesserung der Rahmenbedingungen zum Erhalt von Arbeitslosengeld-1-Bezügen</p></blockquote>
<blockquote><p>Beispielsweise…</p>
<blockquote><p>· Anknüpfung an andere EU-Staaten-Regelungen,</p></blockquote>
<blockquote><p>· Rückkehr zur vormalige Altregelung (1 Jahr Anstellung im 3 Jahreszeitraum),</p></blockquote>
<blockquote><p>· modifizierte 1 zu 3 Lösung. (z.B. 8 Monate Anstellung im 2 Jahreszeitraum),</p></blockquote>
<blockquote><p>· stufenloses Model (Anspruchszeitraum wird stufenlos gekoppelt an Beschäftigungszeitraum).</p></blockquote>
</blockquote>
</blockquote>
</blockquote>
<blockquote>
<blockquote>
<blockquote><p>2. Verbesserung der Einstiegschancen für Hartz-4-Empfänger</p></blockquote>
<blockquote>
<blockquote><p>· Entbindung von 1-Euro-Job-Verpflichtungen zur Annahme von kurzfristigen Drehs.</p></blockquote>
<p>3. Verbesserung der Beitragszuordnung für die Vorsorge</p></blockquote>
<blockquote>
<blockquote><p>· Formulierung eines Vordrucks, den die zuständige Einzugstelle, die Krankenkasse, dem Schauspieler für seinen Arbeitgeber mitgibt. Inhalt des Vordrucks: Schauspieler sind zumindest über die ganze Vertragszeit sozialversicherungspflichtig.</p></blockquote>
<blockquote><p>· Schaffung eines effektiven transparenten Überprüfungssystems.</p></blockquote>
<blockquote><p>· Schaffung von Zuordnungsgerechtigkeit.</p></blockquote>
</blockquote>
</blockquote>
</blockquote>
<p>[1] Das ZDF z.B. akzeptiert nur Kalkulationen die mit der SESAM-Software erstellt wurde.<br />
[2] Zentrale Bühnen–, Fernseh– und Filmvermittlung. Die ZBF unterhält Agenturen in Köln, Berlin, Hamburg, (noch) Leipzig und München.<br />
[3] Agenten kassieren von uns mindestens 10% der Bruttogage.</p>

<div class="sociable">

<ul>
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		<title>Was jetzt? Einige &#8220;Pfadfinder&#8221;-Gedanken für unseren neuen Bundesverband BFFS</title>
		<link>http://blog.bffs.de/2006/08/was-jetzt-einige-%e2%80%9epfadfinder%e2%80%9c-gedanken-fur-unseren-neuen-bundesverband-bffs/</link>
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		<pubDate>Mon, 28 Aug 2006 15:30:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>BFFS</dc:creator>
				<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslos]]></category>
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		<category><![CDATA[Rechtssicherheit]]></category>
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		<description><![CDATA[ <p>1)   Wer sind wir, und wo wollen wir hin?</p> <p>a)   Endlich haben wir unseren Bundesverband für Film– und Fernsehschauspieler gegründet, und wir haben ihn noch lange nicht in trockenen Tüchern, da quält man – quälen wir uns mit der Frage: „Was will der Verband denn erreichen? Was bringt der uns? Wofür zahle ich meinen [...]


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</ol>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[
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<p><strong>1)   Wer sind wir, und wo wollen wir hin?</strong></p>
<p>a)   Endlich haben wir unseren Bundesverband für Film– und Fernsehschauspieler gegründet, und wir haben ihn noch lange nicht in trockenen Tüchern, da quält man – quälen wir uns mit der Frage: <em>„Was will der Verband denn erreichen? Was bringt der uns? Wofür zahle ich meinen Beitrag?“ </em></p>
<p>Klar, wir kennen alle das Leid des Einzelkämpfers, haben oft und immer öfter erleben müssen, wie wir im Dschungel deutscher R egeln zwischen allen Stühlen landen, und in uns reifte irgend so ein Gefühl: <em>„Wir gründen einen Verband, mit dem werden wir endlich ernst genommen und der vertritt unsere Interessen!“ </em></p>
<p><span id="more-24"></span></p>
<p>Ja, aber wie gesagt, wie sehen die aus? Wo wollen wir hin, und wer sind eigentlich „Wir“ ?</p>
<p>b)   Sind „Wir“ grundsätzlich anders als die Anderen, als die Nichtschauspieler, und wollen wir folgerichtig nicht mit ihnen in einen Topf geworfen werden? Wollen wir unseren Platz im Elfenbeinturm bestätigt wissen und wünschen wir uns Sonderbehandlung? Haben wir im Ernst einen Verband gegründet, um mit seiner Hilfe in die Gesellschaft hineinzurufen: <em>„Wir sind nicht wie ihr Normalos und wollen Euer Schicksal nicht teilen, denn wir sind etwas ganz Besonders“ </em>– was für die sicher wie <em>„Absonderes“ </em>klingen dür fte? Unser Problem ist doch jetzt schon, als Exoten dazustehen, um die man sich nicht kümmern muss. Auch genießen wir keinerlei Artenschutz. Sind wir weiterhin eitel bemüht, uns von den Anderen abzusondern, dürfen wir nicht deren Hilfe erwarten, wenn es uns irgendwo weh tut. Da hilft auch kein Verband.</p>
<p>c)   Oder wollen wir nach innen und außen endlich klarstellen:</p>
<p><em>„Gut und schön, wir haben einen außergewöhnlichen Beruf</em>.<br />
<em>Aber er ist nicht außergewöhnlicher als viele, viel</em>e<br />
<em>außergewöhnliche Berufe von Euch Nichtschauspielern</em>:<br />
<em>Bauer, Boxer, Binnenschiffer</em>,<br />
<em>Soldat, Sanni, Sonderlehrer</em>,<br />
<em>Pilot, Priester, Politesse</em>…<br />
<em>Unser Beruf ist genauso notwendig und wichtig wie Eur</em>e<br />
<em>Berufe, und überhaupt, er ist ein Beruf, kein Job. Wir fühle</em>n<br />
<em>uns berufen, zu schauspielen, so wie Ihr Euch berufen fühlt</em>,<br />
<em>zu operieren, zu forschen, zu richten, zu regieren</em>.<br />
<em>Wir sind keine Paradiesvögel, wir sind genauso verrückt wi</em>e<br />
<em>ihr Normalen und haben genauso normale Bedürfnisse wi</em>e<br />
<em>Ihr Verrückten</em>.<br />
<em>Wir arbeiten hart, schwitzen, riskieren viel, müssen fleißi</em>g<br />
<em>sein, kreativ sein und immer dazulernen – wie Ihr</em>.<br />
<em>Wir haben Frau und Mann und Kinder – wie Ihr</em>.<br />
<em>Wir werden arm und reich – wie Ihr</em>.<br />
<em>Wir können – wie Ihr – manchmal vor Kraft kaum laufen un</em>d<br />
<em>werden krank, arbeitslos und alt – wie Ihr. Ja, wir träume</em>n<br />
<em>viel, aber wir schlafen genauso schlecht – wie Ihr</em>.</p>
<p><em>Im Grunde sind wir wie Ihr, darum können wir uns, wenn wir Euch verkörpern, auch so gut in Euch hineinversetzen. Aber bitte versetzt Ihr Euch auch in unsere Situation und nehmt Rücksicht auf unsere speziellen Berufsbedingungen. Weil wir bereit sind – wie in der Vergangenheit auch in der Zukunft – unseren Beitrag für unsere Gemeinschaft zu leisten, verlangen wir: Gebt Euch Mühe und gestaltet die Regeln unserer Gesellschaft endlich so, dass nicht ausgerechnet unsere Berufsgruppe immer durch den Rost fällt.“ </em></p>
<p>d)   Wir sind nicht so, wie wir im Rampenlicht aussehen wollen, und nicht die, für die wir uns im Lampenfieber gerne halten. Der Verband sollte helfen, unser manchmal abgehobenes Selbstverständnis wieder zu erden. Aber wir haben bestimmt nicht verdient, diese seltsame Suppe aus Missgunst, Missverständnis und Missachtung, in die wir Schauspieler gerade in Deutschland getunkt werden, auch noch auslöffeln zu müssen. Interessant wäre mal zu untersuchen, wieso wir gerade hierzulande ein solch verzerrtes Ansehen genießen. Wahrscheinlich ist unsere teilweise egomanische Selbstdarstellung nicht unschuldig daran. Wie dem auch sei, Aufgabe unseres Verbandes sollte sein, unser Bild in der Öffentlichkeit zu korrigieren, uns auf Augenhöhe mit anderen gesellschaftlichen Kräften zu bringen und zu signalisieren:</p>
<p><em>„Wir gehören auch dazu und kämpfen für einen gerechten Platz an Eurer Seite!“ </em></p>
<p><strong>2</strong>)   <strong>Deutsch ist Ordnung, ist Sozialversicherung! </strong></p>
<p>a)   „Was wir Deutsche machen, machen wir ordentlich.“ Dieser Anspruch ist zutiefst deutsch und zieht sich wie ein roter Faden durch unsere Geschichte, durch unser Leben. Machen wir Deutsche eine Revolution und wollen einen Bahnhof stürmen, lösen wir ordentlich eine Bahnsteigkarte, wie schon Lenin zu spotten wusste. Eine verbotene Montagsdemo melden wir trotzdem ordentlich an. Haben wir Probleme, fordern wir Verordnungen, Gesetze oder ordentliche Grundgesetzänderungen, haben wir keine – auch. So verordnen wir uns z.B. ohne Not eine Rechtschreibreform, die prompt ordentlich daneben geht. Neulich hörte ich in einer Talkshow eine deutsche Seele sagen: <em>„Irgendwo sehe ich ja ein, dass der Staat uns kleinen Leute immer mehr aufbürdet, aber wenn, dann bitte ordentlich!“ </em></p>
<p>Dieses urdeutsche Ordnungs-Gen liefert aber nicht nur reichlich Stoff für unsere Comedies, es verführt uns auch zu ordnungspolitischen Ideen, für die uns die Welt beneidet.</p>
<p>b)   Eine davon, vielleicht die wichtigste, hatte Bismarck 10 Jahre nach der von ihm beförderten deutschen Reichsgründung 1871. Mit seiner Idee der gesetzlichen Sozialversicherung wollte er zum Einen die sozialen Probleme der Industrialisierung entschärfen, zum Anderen seinen sozial engagierten Gegnern, der Kirche und der Arbeiterbewegung, den Wind aus den Segeln nehmen und sie schwächen. Das eine ist ihm ziemlich gelungen… Im ersten Entwurf seines Gesetzes für Sozialversicherung 1881 heißt es: <em>„…dass der Staat sich in höherem Maße als bisher seiner hilfsbedürftigen Mitglieder annehme, ist nicht bloß eine Pflicht der Humanität und des Christentums, von welchem die staatlichen Einrichtungen durchdrungen sein sollen, sondern auch eine Aufgabe staatserhaltender Politik, welche das Ziel zu verfolgen hat, auch in den besitzlosen Klassen der Bevölkerung, welche zugleich die zahlreichsten und am wenigsten unterrichteten sind, die Anschauung zu pflegen, dass der Staat nicht bloß eine notwendige, sondern auch eine wohltätige Einrichtung sei“</em>.</p>
<p>c)   Die Idee der Sozialversicherung ist doch folgende: Wir bewahren den sozialen Frieden, in dem wir uns verpflichten, soziale Risiken, die den Einzelnen überfordern würden, gemeinschaftlich aufzufangen. Wir können uns im Leben nicht gegen alles absichern, aber wir können manche Härten abschwächen, wenn wir für einander einstehen. Um den Einzelnen sozial zu schützen, gründen wir eine Versicherung, die von den drei Nutznießern des sozialen Friedens bezahlt werden soll: Dem Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber, dem Staat.</p>
<p>Diese gegenseitige Hilfe staatlich zu ordnen, ist typisch deutsch und war bisher, allen Anfeindungen und Unkenrufen zum Trotz, äußerst erfolgreich, weltweit vorbildlich, wahrlich staatserhaltend.</p>
<p>d) Definition:</p>
<p><em>„Die Sozialversicherung ist ein vom Staat geschaffenes, auf Versicherungspflicht beruhendes Vorsorgesystem. Es hat die Aufgabe, den Eintritt bestimmter Risiken zu verhüten und bei Eintritt solcher Risiken unplanmäße Ausgaben und Verluste an Arbeitseinkommen unter Beachtung sozialer Ziele ganz oder teilweise auszugleichen.“ </em>(Staatslexikon, Recht -Wir tschaft -Gesellschaft, Hrsg.: Görres-Gesellschaft, Freiburg -Basel -Wien 1989) Oder:</p>
<p><em>“Die Sozialversicherung ist als wichtigster Teil der sozialen Sicherung eine auf gesetzlicher Grundlage beruhende öffentliche Pflichtversicherung, vor allem für Arbeiter und Angestellte (nicht für Beamte). Sie gliedert sich in die Versicherungszweige der Rentenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung. Auf die Leistungen der Sozialversicherung besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch.“ </em>(Nach Avenarius: Kleines Rechtswörterbuch, Hrsg.: Bundeszentrale für politische Bildung, Freiburg 1987) 1994 wurde noch die „Soziale Pflegeversicherung“ hinzugefügt. Damit gibt es in der deutschen Sozialgesetzgebung fünf Versicherungszweige: Die Krankenversicherung (KV), die Rentenversicherung (RV), die Arbeitslosenversicherung (AV), die Unfallversicherung (UV) und die Pflegeversicherung (PV). Man nennt sie auch die Säulen der Sozialversicherung.</p>
<p>e)   Aber sind diese Säulen nicht in jüngster Zeit ins Wanken geraten? Globalisierung, Massenarbeitslosigkeit, wir werden immer älter und alle reden durcheinander: <em>„Wenn ich alt bin, ist nix mehr in der Rente“ </em>und <em>„das System steht vor dem Aus.“ </em>Ja, angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen wirkt unsere politische Klasse kopflos, schlägt sich in die Büsche, einigt sich auf den feigsten gemeinsamen Nenner und übt den ungeordneten Rückzug. Nervös plappert sie was von „Eigenverantwortung“, meint aber nicht ihre eigene Verantwortung, ordentliche Konzepte zu entwickeln, die wenigstens die Dauer eines Wahlkampfes überleben könnten. Nicht unser Sozialversicherungssystem steckt in der Krise, sondern – schlimm genug – unsere Politikfähigkeit. Keine Regie, zuviele miserable Darsteller! Wer weiß das besser als wir, so fahren wir den genialsten Shakespeare an die Wand. Trotzdem, Shakespeare wird überleben.</p>
<p>f)    Und Tatsache ist: Seit Geburt der deutschen Sozialversicherung hat sie die Krisen der Geschichte besser gemeistert als alle anderen Besitzstandssysteme, denen die Deutschen vertrauten. Die deutschen Katastrophen wie 1. Weltkrieg (1914 – 1918), die Inflation (1921 – 1923), die Weltwirtschaftskrise (1930) stellten die sozialen Sicherungssysteme auf harte Bewährungsproben, konnten sie aber nie in die Knie zwingen. Im 2. Weltkrieg (1939 – 1945) hat Hitler die Sozialversicherungkassen geplündert und die Gelder in die Rüstung gesteckt. Nach Zusammenbruch des Dritten Reiches, Deutschland lag am Boden, wurden am 1. November 1945 die Rentenzahlungen wieder aufgenommen. Und mit der Währungsreform 1948 wurden die Renten im Verhältnis 1:1 von Reichsmark auf DM umgestellt, während die übrige Währungsumstellung im Verhältnis 1:10 erfolgte. Das bedeutete, Grundbesitz, Vermögen, private Rentenversicherungen usw. wurden entwertet, aber die staatliche Rente behielt ihren Wert. Außerdem gelang es, Millionen von Flüchtigen und Vertriebenen in das neue Rentensystem Westdeutschlands zu integrieren. Auch nach der Wiedervereinigung 1990 musste das Rentensystem Westdeutschlands Millionen bisherige DDR-Bürger aufnehmen und für deren Rentner die Zahlungen sicherstellen. Mit dem Rentenüberleitungsgesetz wurde das in der DDR auf eine Mindestsicherung ausgerichtete Rentensystem durch das lohn-und beitragsbezogene bundesdeutsche Rentensystem abgelöst. Das alles war nicht leicht, wurde aber von uns Deutschen vorrangig behandelt.</p>
<p>g)   Im Laufe der Geschichte wurden immer weitere Berufschichten ins deutsche Sozialversicherungssystem eingebunden und immer weitere Risiken abgedeckt. Am Anfang dachte Bismarck nur an die Arbeiter,</p>
<p>1911 stießen die Angestellten dazu und konnten das als Erfolg ihrer Verbände verbuchen, 1927 entstand die Arbeitslosenversicherung, 1972 öffnete der Gesetzgeber die Rentenversicherung, insbesondere für Selbstständige und Hausfrauen, seit 1983 bietet die Künstlersozialkasse den selbständigen Künstlern und Publizisten ein Stückchen soziale Sicherheit, 1992 folgte ein Gesetz über die Altershilfe für Landwirte, um nur einige Beispiele zu nennen.<br />
Selbst in jüngster Zeit, in der Phase der totalen Konfusion vor dem Wahlkampf 2005, favorisierten starke gesellschaftliche Kräfte gegen die „Kopfpauschale“ die „Bürgerversicherung“, Ein Versuch, auch die restlichen Berufsgruppen, Beamte, Freiberufler, Selbständige, ins Sozialversicherungssystem einzugliedern. Jetzt haben wir die große Koalition, keine Entscheidung, aber auch keine Kopfpauschale, mal sehen…</p>
<p>h)   Kurz: Wenn es hart auf hart ging, haben die Deutschen ihr Sozialversicherungssystem korrigiert, reformiert, häufig erweitert, letztendlich aber nie im Stich gelassen. Steht die „staatserhaltende“ Idee der Sozialversicherung, das Herzstück deutschen Ordnungsdenkens, also wirklich bald vor dem Aus? Darauf sollten wir nicht wetten. Der ordnungsverliebte Deutsche wird kaum einen deutschen Staat akzeptieren ohne deutsche Sozialversicherung.</p>
<p><strong>3)   Sozialversicherung, rein oder raus? </strong></p>
<p>a)   Viele von uns Schauspielern wissen nichts von ihrer Sozialversicherung und wissen nicht, dass sie nichts wissen. Viele wissen nichts, ahnen aber, dass da was ist, was sie nicht wissen. Nur eine kleine Schauspielerschar weiß von ihrer Sozialversicherung und weiß, dass da praktisch nichts richtig läuft, weil die Filmfirmen uns nicht oder falsch sozialversichern, weil sie auch nicht richtig durchblicken und weil sie sparen wollen und weil die Sender es ihnen nicht zurückerstatten, weil jeder was anderes sagt, weil man unsere Einwände nicht für voll nimmt, weil wir nicht wissen, wer uns helfen könnte, weil wir keine Zeit und keinen Nerv und keine Geduld für so was haben, weil Arbeitsamt, weil Hartz, weil, weil, weil… Kein Wunder, die meisten von uns wünschen sich, sie stehen morgen, übermorgen oder überübermorgen auf und all das ist weg. Bis dahin stecken wir den Kopf in den Sand. Aber wie kriegen wir all das weg?</p>
<p>b)   Scheinbar ganz einfach: Wir erklären, <em>„wir sind selbständig, dann haben wir keinen Ärger mehr mit Arbeitgebern, Arbeitsamt und Rentengedöns, notfalls reicht ja die Künstlersozialkasse und Ruhe ist.“ </em></p>
<p>Überhaupt „selbständig“ klingt doch irgendwie wichtiger, oder? Wären wir selbständig, schlössen wir mit den Produzenten Werkverträge, wären folglich nicht weisungsgebunde Beschäftigte und deswegen nicht sozialversicherungspflichtig. Bisher sind wir – in der Regel – Arbeitnehmer, Beschäftigte, die einen Arbeitsvertrag haben, also weisungsgebunden und deswegen sozialversicherungspflichtig sind. Praktisches Beispiel: Kabarettist und Schauspieler. Der Kabarettist hat einen Werkvertrag mit dem Veranstalter. An ihn verkauft der Kabarettist eine Ware – sein Programm. Er ist nicht weisungsgebunden, der Veranstalter kann ihm – theoretisch – nicht reinreden. Der Kabarettist ist vielleicht am Gewinn, in der Regel aber am Risiko beteiligt. Hat alles geklappt, bekommt er sein Geld. Geht etwas schief – weil wegen schlechter Werbung keine Zuschauer kommen, das Lokal abbrennt, er sich verletzt und abbrechen muss, der Kassierer mit dem Eintritt durchbrennt oder einfach, weil der Veranstalter findet, die versprochene Darbietung des Programms habe er sich so nicht vorgestellt – bekommt der Kabarettist womöglich kein Geld. Denn beim Werkvertrag wird der Erfolg honoriert. Der Schauspieler hat einen Arbeitsvertrag mit der Filmfirma. Er bietet seine Arbeit an. Er ist weisungsgebunden, der Regisseur, der Produzent, der Sender, manchmal auch die Kollegen können reinreden. Der Schauspieler ist in der Regel nicht am Gewinn, auf keinen Fall am Risiko beteiligt. Geht etwas schief – weil der Film floppt oder nicht fertig gestellt wird, der Schauspieler krank wird und umbesetzt werden muss, der Sender den Produzenten nicht bezahlt, oder einfach, weil der Produzent findet, die Darstellung der Figur habe er sich so nicht vorgestellt – hat der Schauspieler trotzdem Anspruch auf sein Geld. Denn beim Arbeitsvertrag wird die Arbeit bezahlt. Nebenbei: Tritt der Schauspieler weisungsgemäß seine Arbeit an, gilt das gleiche wie bei jedem anderen Arbeitnehmer: Der Arbeitgeber befände sich bei Nichtannahme im „Annahmeverzug“ , das heißt, er muss die angebotene Arbeit annehmen und der Lohn, die Gage ist fällig. Da gelten keine Ausreden, egal was in der Produktion schief gelaufen sein mag, der Unternehmer trägt das Risiko, nicht der Arbeitnehmer. Die Mär von, <em>„der Drehtag zählt erst, wenn du in Kostüm und Maske bist“</em>, ist so falsch wie unausrottbar. Sie widerspricht schlicht den gesetzlichen Regelungen – schon gewusst?! Zugegeben, dieses Wörtchen „Weisungsgebunden“ kratzt ziemlich an unserem Selbstverständnis. <em>„Ich gestalte meine Rolle durchaus eigenständig, ich warte doch nicht, bis dem Regisseur irgendwann etwas einfällt und er mir Anweisungen gibt, manchmal schreibe ich sogar meine Texte um, den Quatsch darf ich doch nicht einfach aufsagen, ich denke mit, ich fühle mich schließlich verantwortlich“ </em>. Schön und gut, aber bitte nicht missverstehen: Weisungsgebunden bedeutet nicht Befehlsgehorsam. Ein Pilot, ein Kapitän, ein Klinikarzt arbeiten durchaus eigenständig und verantwortlich, sind aber trotzdem in eine betriebliche Ordnung gebunden – das meint die Sozialgerichtsbarkeit mit „weisungsgebunden“. Sie sind sozialversicherungspflichtig und nicht selbständig. Herr Ackermann und andere Manager gelten nicht als selbständig. Sie sind angestellt, arbeiten weisungsgebunden, folgen nämlich den Weisungen der Aktionäre – jedenfalls auf dem Papier, in Wirklichkeit der Großaktionäre – bzw. des Unternehmensbesitzers. Geht im Unternehmen etwas schief, tragen sie kein persönliches Risiko. Naja, vielleicht müssen sie vorzeitig gehen – mit Abfindung. Aber zurück in unsere Film– und Fernsehlandschaft. Haben wir da, oder könnten wir da den Einfluss kriegen, der wiederum das Risiko der Selbständigkeit rechfertigen würde? Könnten wir z.B. die Dramaturgie, die Besetzung, den Schnitt, den Sendetermin, den Kinostart, die Kopienzahl usw. mitbestimmen? Wollen wir das Risiko tragen, dass nach dem Dreh irgendein Redakteur an unserer Figur herummäkelt und daraufhin der Produzent sich berechtigt fühlt, uns nicht vollständig bezahlen zu müssen. Sicher, die Filmfirmen würden sich freuen, etwas Risiko an uns weiterzureichen, uns nicht mehr sozialversichern zu müssen, aber gäben sie uns mehr Einfluss, mehr Gewinnbeteiligung, mehr Selbständigkeit?</p>
<p>Scheinbar einfache Lösungen führen zur Scheinselbständigkeit! Marlene Dietrich soll ihre Beine versichert haben – kurios, aber logisch. Wir Schauspieler spielen ein Instrument, das wir selber sind. Wenn es abgenutzt ist oder ihm etwas zustößt, können wir uns kein neues kaufen. Tragen wir nicht schon genug Risiko?</p>
<p>c)   Nun ein kurzes Wort zur Künstlersozialkasse: Sie ist ein Auffangbecken für jene Künstler und Publizisten, die selbständig sind, und soll auch ihnen einen Teil des sozialen Schutzes bieten, den sonst nur Nichtselbständige genießen. Aber eben nur einen Teil! Die Säulen Arbeitslosen– und Unfallversicherung fehlen. Wenn ein normal Sozialversicherungspflichtiger, z.B. ein Schauspieler arbeitslos ist und Arbeitslosengeld 1 bekommt, fließen auch Beiträge in die Kranken–, Pflege und Rentenversicherung. Pflichtbeiträge zur Rente in jedem Kalendermonat sind wichtig, falls er invalide werden sollte und eine Erwerbsunfähigkeitsrente braucht. Wenn der Schauspieler arbeitet, zahlt er nichts in die Unfallversicherung, die trägt der Arbeitgeber allein. Wenn ein selbständiger Künstler, z.B. Kabarettist, keinen Auftrag hat, kann er sich nicht arbeitslos melden. Eine Erwerbsunfähigkeit– und Unfallversicherung sollte er privat abschließen.</p>
<p>Welches Unfallrisiko würde ein privater Versicherungsvertreter wohl am höchsten einschätzen: Das eines Malers in seinem Atelier, eines Drehbuchautors an seinem Schreibtisch – beides typische KSK-Kunden – oder das eines Schauspielers am Drehort? Die KSK ist ja besser als gar nichts, aber für uns Schauspieler wäre sie, verglichen mit unserem jetzigen Status, eine soziale Degradierung. Übrigens, ein Künstler in der KSK trägt – wie der sozialversicherungs pflichtige Schauspieler auch – die Hälfte der Beitragslast. Für die andere Hälfte kommt der Produzent aber nicht allein auf. Er teilt sich die Kosten mit dem Staat im Verhältnis 3:2. Die KSK rentiert sich also doch – für den Produzenten.</p>
<p>d)   Also gut, dann wollen wir mal nicht gleich das Kind mit dem Bade ausschütten und mit Selbständigkeit kokettieren, die wir nicht haben. Bleiben wir nüchtern. Und wenn wir den Horror mit unserer Sozialversicherung nüchtern auseinanderdröseln, stellen wir fest: Für den ganzen Stress, den wir haben, sind – nur – drei Missstände verantwortlich: Erstens, wir haben zu wenig Ahnung. Zweitens, die Arbeitgeber im Sparzwang sprühen vor Ideen, sich vor den Sozialversicherungsbeiträgen zu drücken. Drittens, die Architekten der Sozialgesetzgebung basteln stur immer noch Schubladen für Mainstream-Berufe, obwohl die Gruppe der flexiblen Berufe, die mit befristeten Zeitverträgen, ständig größer wird. Übrigens „flexibel“ , das war politisch gewollt. Und mit Hartz wurde der Vogel endgültig abgeschossen: Agentur für Arbeit?! Im Gegenteil, das Arbeitsamt wurde noch amtiger. Und wie sollen wir mit Zeitverträgen in zwei Jahren ein Jahr an Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung zusammen kriegen, um wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 zu haben? Unmöglich! Für fast alle von uns! Obwohl wir Höchstbeiträge abdrücken! Aber wir wollten ja nüchtern bleiben, und nüchtern betrachtet erkennen wir: Keiner der drei Gründe rechtfertigt einen Rückzug aus der Sozialversicherung, eine Flucht in die KSK, oder gleich ins Leere. Deutschland ist Ordnung, ist Sozialversicherung, und wir wollen uns da rausmobben lassen, uns in Hilflosigkeit abkoppeln? Nein – auf lange Sicht – das kann nur schief gehen. Wir sollten vielmehr unseren Platz im kompletten Sozialversicherungssystem behaupten, indem wir die drei Missstände nach und nach beseitigen.</p>
<p>e)   Und dafür bietet uns der neue Verband die beste Hilfe. Wir Schauspieler spielen viele Rollen, nur auf politischer Ebene spielen wir keine, allenfalls den tumben Bajazzo. Wie kann das sein? Ganz einfach, die Politiker, populistisch planlos, mit großem Ruckzuck im Zickzackkurs verstrickt, verhalten sich ähnlich wie überforderte Produktionsleiter bei hektischem Dreh: Nicht die wichtigsten, sondern die lautesten Probleme werden zuerst angegangen. Im Theater hört man uns Schauspieler bis in die letzte Reihe, in der Kamera kommen wir gut rüber, nur in der Politik finden wir kein Gehör, da fehlte uns bisher schlicht die Bühne. Unser Verband muss diese Bühne sein, und wir müssen sie bevölkern und dort unsere Rollen spielen – wir, nicht irgendwelche Funktionäre! Und wenn die Politik uns endlich auf Sendung hat, fordern wir <em>„unseren gerechten Platz an der Seite der Gesellschaft. Wir wollen keine Extrawurst, und das betrifft auch die Sozialgesetzgebung. Nach einheitlicher, langjähriger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der höchsten Instanz der Sozialgerichtsbarkeit, zählen Schauspieler, auch die bei Film, Funk und Fernsehen, regelmäßig zu den abhängig Beschäftigten und sind sozialversicherungspflichtig, auch in der Arbeitslosenversicherung. Nun habt Ihr Politiker aber die Regeln so verharzt, dass unser ganzer Berufstand zwar weiter in diesen Topf einzahlen muss, aber auf Dauer keine Chance hat, bei Arbeitslosigkeit daraus etwas zu bekommen. Diese Extrawurst wollen wir auch nicht. Das alles widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz und hat für uns fatale Folgen. Am Ende haben wir viele große Rentenlöcher, und dadurch im Alter kaum und bei Erwerbsunfähigkeit gar keinen Rentenanspruch. Und vom Stolz, die Gesellschaft nicht nur mit unseren Kunst– sondern auch Sozialbeiträgen gut unterhalten zu haben, können wir dann auch nicht leben. Also nachbessern! Lasst Euch was Schlüssiges einfallen – schlüssig, nicht bürokratisch! Sollte Euch nichts einfallen, geben wir Euch einen Tipp: Guckt nach draußen. Manche Länder, die in der Vergangenheit bei unserer vorbildlichen Sozialgesetzgebung abgeschrieben und darauf konsequent aufgebaut haben, könnten für Euch Vorbild sein. Also, gebt Euch Mühe, wir lassen nicht locker!“ </em></p>
<p>f)    <em>„Achtung! Erbsenzähler zahlen doppelt!“ </em>müssen wir ihnen zurufen, unseren Partnern, unseren Arbeitgebern. Leider suchen sie mitunter ihr Heil in einer immer abstruseren Vertragsakrobatik. Und das alles, um die tatsächlich weisungsgebundene Zeit zu verschwiemeln und die Sozialversicherungsbeiträge gering zu halten. Jüngster Versuch: Du hast 10 Drehtage und sie schicken dir 10 Verträge – über jeden Drehtag einen – und meinen, sie müssten dann nur die einzelnen Drehtage sozialversichern. Gewitzt, aber vergebens, davon profitiert nur die Papierindustrie. Oder sie schreiben irgendwo <em>„… der Darsteller steht der Produktion nicht ausschließlich zur Verfügung.“ </em></p>
<p>Nützt ihnen alles nichts!</p>
<p>Um die Sozialversicherungspflicht zu beurteilen, ist für die Versicherungsträger und Richter zwar die erste Quelle der Arbeitsvertrag, aber sie haben natürlich die Pflicht zu überprüfen, ob er den „tatsächlichen Verhältnissen“ entspricht. Stehen diese 10 Verträge wirklich für 10 verschiedene Arbeitsverhältnisse? Oder war es ein Film, ein Schauspieler, ein Arbeitgeber, also ein Beschäftigungsverhältnis?</p>
<p>Hat sich da ein Textaufsager seinen Text wirklich erst am Drehtag in die Birne geknallt, oder hat sich da ein richtiger Schauspieler vorher vorbereitet? Musste er zu Regiebesprechungen, Masken– oder Kostümproben – vor dem ersten Drehtag? Ist wirklich kein Drehtag verschoben worden? Konnte der Schauspieler, wie er wollte, andere Drehs annehmen, weil er ja angeblich „nicht ausschließlich zur Verfügung“ stand, oder hat er sich brav mit der Produktion abgesprochen? Durfte der Schauspieler zwischendurch seine Haare ändern, sich in die Sonne legen, gefährliche Sportarten betreiben? Oder durfte er das vielleicht kurz nach dem letzten Drehtag? Überhaupt, das Kleingedruckte in den Verträgen ist für den Kenner ein wahrer Fundus unserer Weisungsgebundenheit. Und noch einmal zu unserem lieben Werkvertrag: Da unterschreiben z.B. zwei Seiten – und die Fälle sind vor Gericht nicht selten – einen Werkvertrag, aber die Richter kommen nach Überprüfung der tatsächlichen Verhältnisse zu dem Schluss: Hier hat in Wahrheit abweichend vom Vertrag ein Beschäftigungsverhältnis bestanden. Die Sozialbeiträge sind fällig. Boing! Apropos Boing: Einige große Filmfirmen wehren sich zurzeit gegen Millionennachzahlungen an die Sozialversicherungsträger. Haben da vielleicht die Firmen superschlaue Verträge gestrickt, nur der Versicherungsträger konnte sie nicht mehr in Einklang mit den tatsächlichen Verhältnissen bringen und verlangt nun Beiträge für die gesamten Produktionszeiten? Das kann reinhauen, zumal weil doppelt gelatzt werden muss. Denn dummerweise dürfen Arbeitgeber, die sich bei den Sozialversicherungsbeiträgen „vertun“, wenn sie erwischt werden, auch die nicht einbehaltenen Arbeitnehmerbeiträge nachzahlen. Der Arbeitnehmer ist ja nicht mehr bei ihm beschäftigt, der Vertrag war befristet. Wir müssen die Arbeitgeber vor sich selber schützen. Ihre kreativen Sparbemühungen können sie in die Pleite treiben. Daran haben wir kein Interesse. Und von einer zunehmenden sozialen Verwahrlosung ihrer Beschäftigten haben die Produzenten wiederum nichts; sie wollen ja in Zukunft nicht auf uns verzichten und „Fingerkino“ produzieren. Das müssen wir ihnen klar machen. Wir sollten uns mit ihnen zusammensetzen und an einem Mustervertrag arbeiten, der den tatsächlichen Verhältnissen unseres Arbeitsalltages entspricht. Wenn da die ganzen Schummeleien und das Vielgerede raus sind, dürfte der nicht mal lang sein. Die Arbeitgeber würden verschont vor einer Flut von Beitragsnachforderungen, wir würden verschont vor einer Flut unsinniger Verträge mit unsinnig vielen Blättern und der Wald würde auch geschont.</p>
<p>g)   Wir aber, wir Schauspieler, wir dürfen uns nicht schonen. Jetzt nicht mehr, jetzt nach Gründung unseres Verbandes! Jetzt dürfen wir nicht mehr unserem über Jahre antrainierten Fluchtreflex gehorchen. Und Flucht ist, Schlupflöcher zu suchen, über Schleichwege zu fliehen vor allen Regeln, derer wir nicht mehr Herr werden, weil wir sie nicht durchblicken, weil wir vor ihnen kapitulieren. Flucht ist, von Selbständigkeit zu blubbern, weil wir vorm Regen flüchten – die Traufe kennen wir nicht – weil wir die Arbeitgeber fürchten, die uns diesen Selbständigkeitsfloh ins Ohr gesetzt haben und das alles, weil wir nichts wissen von steuer –, arbeits – und sozialversicherungsrechtlichen Dingen. Stattdessen haben wir auf dem Gebiet mitgeschummelt, meistens passiv, manchmal aktiv, immer ohnmächtig. Nicht die bloße Anzahl der Verbandsmitglieder verleiht uns Macht. Wissen ist Macht! Wir brauchen viel mehr Mitglieder, die viel mehr wissen. Sonst werden wir ein Verein von daherfaselnden Fluchthelfern, die sich gegenseitig helfen, an der Wirklichkeit vorbei zu mogeln. Und die Politik, die Arbeitgeber fahren derweil Schlitten mit uns. Das kann es doch nicht gewesen sein!? Ja natürlich, wir müssen uns auszutauschen über Internetforen, bei Stammtischen oder sonst wo. Wir müssen wissen, wo uns Kollegen der Schuh drückt. Die Geheimnistuerei, das Einzelkämpferdenken gehören in die Vergangenheit. Wir brauchen auch den Trost, zu wissen, <em>„den anderen geht’s genauso wie mir“ </em>. Aber bevor wir über Entscheidungen diskutieren, die in die Zukunft weisen, besonders in Fragen unserer Sozialversicherung, sollten wir uns alle auf dem Gebiet gehörig fit machen. Puh, das kostet Zeit und Nerven! Fit werden wir, wenn wir uns coachen und beraten lassen. Aber nicht von selbsternannten Experten und dubiosen Expertisen, die sich den Politikern, den Arbeitgebern, oder Einzelgängern unter uns verpflichtet fühlen, sondern von qualifizierten Juristen, die Interessen, Zukunft und Schutz unseres Berufstandes im Auge haben. Das kostet auch noch Geld! Ja, das kostet Geld, Zeit und Nerven – von uns allen! Umsonst ist nur…</p>

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